{"id":1720,"date":"2025-09-11T19:38:49","date_gmt":"2025-09-11T17:38:49","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1720"},"modified":"2025-09-11T19:38:49","modified_gmt":"2025-09-11T17:38:49","slug":"schweiz-ein-staatsanwalt-will-einen-mediator-zur-zeugenaussage-zwingen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2025\/09\/11\/schweiz-ein-staatsanwalt-will-einen-mediator-zur-zeugenaussage-zwingen\/","title":{"rendered":"Schweiz: Ein Staatsanwalt will einen Mediator zur Zeugenaussage zwingen"},"content":{"rendered":"<p>Der Fall in Z\u00fcrich legt eine Gesetzesl\u00fccke offen. Der betroffene Mediator will nicht aussagen und den Fall wenn n\u00f6tig bis vors Bundesgericht ziehen. Eine lange Liste von Berufsmitgliedern hat vor der Staatsanwaltschaft und der Polizei das Recht, die Aussage \u00fcber ihre Klienten zu verweigern. Nicht nur Anw\u00e4lte oder \u00c4rzte, sondern zum Beispiel auch Ern\u00e4hrungsberater, Optometristen oder Chiropraktikerinnen. So sieht es die eidgen\u00f6ssische Strafprozessordnung vor. Dahinter steht die Idee, dass in gewissen Berufen Vertrauen so wichtig ist, dass nicht einmal Strafverfolger es durchbrechen sollten. Doch das Zeugnisverweigerungsrecht f\u00fcr Mediatoren ist \u2013 anders als bei Zivilprozessen \u2013 nicht explizit in der Strafprozessordnung festgelegt worden.<\/p>\n<p>Vertraulichkeit ist die absolute Grundvoraussetzung f\u00fcr eine Mediation. Dass ein Staatsanwalt einen Mediator zur Zeugenaussage zwingen will, macht Rechtsexperten gro\u00dfe Sorgen. Vertraulichkeit soll f\u00fcr ihn nicht gelten. Im konkreten Fall geht es um eine von der Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde Kesb angeordnete Mediation. Die Ermittlungsbeh\u00f6rden ermitteln wegen Drohung. Ein Z\u00fcrcher Staatsanwalt will Mediator und Anwalt Ueli Vogel-Etienne dazu zwingen, als Zeuge auszusagen. Doch Vogel-Etienne weigert sich, auszusagen, und will n\u00f6tigenfalls bis zum Bundesgericht prozessieren.\u00a0 Jurist und Friedensrichter Marcel Altherr ist seit 15 Jahren als Mediator t\u00e4tig. Im Interview mit dem Magazin \u00b4Beobachter\u00b4 sagt er, was dieser Einzelfall f\u00fcr andere Mediatoren bedeutet. Nur \u00fcber die Vertraulichkeit sei die Allparteilichkeit des Mediators erreichbar. Die Klienten m\u00fcssten einen gesch\u00fctzten Raum haben, um sich frei zu \u00e4u\u00dfern, ohne zu denken, dass das Gesagte gegen oder f\u00fcr sie verwendet wird. Die Leute sollen sich keine Sorgen machen m\u00fcssen, betont Marcel Altherr. Nichts soll verboten sein, zu sagen. Ihm mache diese Gesetzesl\u00fccke gro\u00dfe Sorgen. Es sei ein sehr schlechtes Signal f\u00fcr die Mediation.<\/p>\n<p><em>Quelle: www.nzz.ch v. 16.8.2025<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Fall in Z\u00fcrich legt eine Gesetzesl\u00fccke offen. Der betroffene Mediator will nicht aussagen und den Fall wenn n\u00f6tig bis vors Bundesgericht ziehen. Eine lange Liste von Berufsmitgliedern hat vor der Staatsanwaltschaft und der Polizei das Recht, die Aussage \u00fcber ihre Klienten zu verweigern. Nicht nur Anw\u00e4lte oder \u00c4rzte, sondern zum Beispiel auch Ern\u00e4hrungsberater, Optometristen oder Chiropraktikerinnen. So sieht es die eidgen\u00f6ssische Strafprozessordnung vor. Dahinter steht die Idee, dass in gewissen Berufen Vertrauen so wichtig ist, dass nicht einmal Strafverfolger es durchbrechen sollten. Doch das Zeugnisverweigerungsrecht f\u00fcr Mediatoren ist \u2013 anders als bei Zivilprozessen \u2013 nicht explizit in der Strafprozessordnung festgelegt worden. Vertraulichkeit ist die absolute Grundvoraussetzung f\u00fcr eine Mediation. Dass ein Staatsanwalt einen Mediator zur Zeugenaussage zwingen will, macht Rechtsexperten gro\u00dfe Sorgen. Vertraulichkeit soll f\u00fcr ihn nicht gelten. Im konkreten Fall geht es um eine von der Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde Kesb angeordnete Mediation. Die Ermittlungsbeh\u00f6rden ermitteln wegen Drohung. Ein Z\u00fcrcher Staatsanwalt will Mediator und Anwalt Ueli Vogel-Etienne dazu zwingen, als Zeuge auszusagen. Doch Vogel-Etienne weigert sich, auszusagen, und will n\u00f6tigenfalls bis zum Bundesgericht prozessieren.\u00a0 Jurist und Friedensrichter Marcel Altherr ist seit 15 Jahren als Mediator t\u00e4tig. 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