{"id":1800,"date":"2026-01-15T07:48:26","date_gmt":"2026-01-15T06:48:26","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1800"},"modified":"2026-01-15T07:48:26","modified_gmt":"2026-01-15T06:48:26","slug":"eu-verabschiedet-ueberarbeitete-richtlinie-zur-alternativen-streitbeilegung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2026\/01\/15\/eu-verabschiedet-ueberarbeitete-richtlinie-zur-alternativen-streitbeilegung\/","title":{"rendered":"EU verabschiedet \u00fcberarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung"},"content":{"rendered":"<p>Die EU hat den Rechtsrahmen f\u00fcr die alternative Streitbeilegung (ADR) bei Verbraucherstreitigkeiten \u00fcberarbeitet. Das Europ\u00e4ische Parlament hat die \u00c4nderungen am 16.12.2025 beschlossen, die Richtlinie wurde am 30.12.2025 im Amtsblatt ver\u00f6ffentlicht und tritt am 19.1.2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis M\u00e4rz 2028 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.<\/p>\n<p>Hintergrund der Reform ist, dass die Nutzung von ADR\u2011Verfahren seit Inkrafttreten der Richtlinie von 2013 und des deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) deutlich hinter den Erwartungen zur\u00fcckgeblieben ist. Trotz eines europaweiten Netzes an anerkannten Streitbeilegungsstellen werden j\u00e4hrlich nur rund 300.000 F\u00e4lle \u00fcber ADR gekl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Die neuen Regelungen sollen den Zugang der Verbraucher erleichtern und die Teilnahmebereitschaft der Unternehmer erh\u00f6hen. Die Mitgliedstaaten werden nun ausdr\u00fccklich verpflichtet, Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der ADR\u2011Inanspruchnahme zu ergreifen. Gedacht ist laut Erw\u00e4gungsgr\u00fcnden unter anderem an:<\/p>\n<ul>\n<li>Informationskampagnen, Teilnahmebescheinigungen und andere Anreizsysteme<\/li>\n<li>finanzielle Ma\u00dfnahmen wie Geb\u00fchrenerm\u00e4\u00dfigungen oder Kostenbefreiungen f\u00fcr teilnehmende Unternehmen<\/li>\n<li>die Erstattung der Kosten f\u00fcr eine bestimmte Anzahl von ADR\u2011Verfahren<\/li>\n<li>die Einrichtung spezialisierter Streitbeilegungsstellen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Besonderes Augenmerk sollen die Mitgliedstaaten auf Wirtschaftszweige legen, in denen sich Unternehmen bislang nur unzureichend an ADR\u2011Verfahren beteiligen oder in denen h\u00e4ufig Verbraucherbeschwerden auftreten. In solchen Bereichen kann k\u00fcnftig auch eine Teilnahmepflicht eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Neu ist zudem eine verbindliche Reaktionsfrist: Unternehmen m\u00fcssen innerhalb von 20 Arbeitstagen mitteilen, ob sie an einem ADR\u2011Verfahren teilnehmen. Erfolgt keine R\u00fcckmeldung, gilt dies als Ablehnung.<\/p>\n<p>F\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Streitigkeiten m\u00fcssen die Mitgliedstaaten ADR\u2011Kontaktstellen einrichten, die Verbraucher beim Zugang zur zust\u00e4ndigen Stelle unterst\u00fctzen \u2013 etwa durch Informationen oder \u00dcbersetzungshilfen.<\/p>\n<p>Trotz dieser Anpassungen sehen viele Fachleute die Reform weiterhin als begrenzten Schritt, da zentrale strukturelle Probleme \u2013 insbesondere die freiwillige Teilnahme der Unternehmer \u2013 nur teilweise adressiert werden. Ob die neuen Vorgaben zu einer sp\u00fcrbaren Steigerung der ADR\u2011Nutzung f\u00fchren, bleibt abzuwarten.<\/p>\n<p><em>Quelle: Richtlinie (EU) 2025\/2647<\/em><\/p>\n<p>Bild: shutterstock.com \/ Inna Kot<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU hat den Rechtsrahmen f\u00fcr die alternative Streitbeilegung (ADR) bei Verbraucherstreitigkeiten \u00fcberarbeitet. Das Europ\u00e4ische Parlament hat die \u00c4nderungen am 16.12.2025 beschlossen, die Richtlinie wurde am 30.12.2025 im Amtsblatt ver\u00f6ffentlicht und tritt am 19.1.2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis M\u00e4rz 2028 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Hintergrund der Reform ist, dass die Nutzung von ADR\u2011Verfahren seit Inkrafttreten der Richtlinie von 2013 und des deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) deutlich hinter den Erwartungen zur\u00fcckgeblieben ist. Trotz eines europaweiten Netzes an anerkannten Streitbeilegungsstellen werden j\u00e4hrlich nur rund 300.000 F\u00e4lle \u00fcber ADR gekl\u00e4rt. Die neuen Regelungen sollen den Zugang der Verbraucher erleichtern und die Teilnahmebereitschaft der Unternehmer erh\u00f6hen. Die Mitgliedstaaten werden nun ausdr\u00fccklich verpflichtet, Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der ADR\u2011Inanspruchnahme zu ergreifen. Gedacht ist laut Erw\u00e4gungsgr\u00fcnden unter anderem an: Informationskampagnen, Teilnahmebescheinigungen und andere Anreizsysteme finanzielle Ma\u00dfnahmen wie Geb\u00fchrenerm\u00e4\u00dfigungen oder Kostenbefreiungen f\u00fcr teilnehmende Unternehmen die Erstattung der Kosten f\u00fcr eine bestimmte Anzahl von ADR\u2011Verfahren die Einrichtung spezialisierter Streitbeilegungsstellen Besonderes Augenmerk sollen die Mitgliedstaaten auf Wirtschaftszweige legen, in denen sich Unternehmen bislang nur unzureichend an ADR\u2011Verfahren beteiligen oder in denen h\u00e4ufig Verbraucherbeschwerden auftreten. In solchen Bereichen kann k\u00fcnftig auch eine Teilnahmepflicht eingef\u00fchrt werden. 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