{"id":1822,"date":"2026-01-15T07:50:45","date_gmt":"2026-01-15T06:50:45","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1822"},"modified":"2026-01-15T07:50:45","modified_gmt":"2026-01-15T06:50:45","slug":"aussergerichtliche-streitbeilegung-erreicht-hoechststand-bei-flugreisen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2026\/01\/15\/aussergerichtliche-streitbeilegung-erreicht-hoechststand-bei-flugreisen\/","title":{"rendered":"Au\u00dfergerichtliche Streitbeilegung erreicht H\u00f6chststand bei Flugreisen"},"content":{"rendered":"<p>Die Schlichtungsstelle Reise &amp; Verkehr hat im vergangenen Jahr einen Abschlussrekord verzeichnet. Insgesamt wurden rund 46.100 Streitf\u00e4lle zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen au\u00dfergerichtlich beigelegt. Im Vorjahr waren es noch 42.800 F\u00e4lle. Die Einigungsquote lag bei rund 88 Prozent. Das bedeutet: In fast neun von zehn F\u00e4llen konnten sich die Parteien auf eine L\u00f6sung verst\u00e4ndigen, ohne vor Gericht zu ziehen. Rund 42.000 neue Schlichtungsantr\u00e4ge gingen 2025 bei der Stelle ein. Das ist der zweith\u00f6chste Wert seit Gr\u00fcndung im Jahr 2009. Der bisherige H\u00f6chstwert lag 2024 bei 45.600 neuen Antr\u00e4gen.<\/p>\n<p>Mit Abstand die meisten Schlichtungsantr\u00e4ge betrafen Flugreisen: Rund 35.000 neue F\u00e4lle gingen 2025 in diesem Bereich ein, das entspricht 82,9 Prozent aller Neuantr\u00e4ge. Im Vorjahr waren es noch 38.000 Flug-F\u00e4lle gewesen. Die Hauptgr\u00fcnde f\u00fcr Schlichtungsantr\u00e4ge bei Flugreisen waren annullierte Fl\u00fcge, Flugzeiten\u00e4nderungen und Versp\u00e4tungen. An zweiter Stelle folgten Konflikte mit Bahnunternehmen: Rund 6.200 neue Antr\u00e4ge betrafen diesen Bereich, was einem Anteil von 14,8 Prozent entspricht. Im Vorjahr waren es 6.500 F\u00e4lle gewesen. Hauptursachen waren Zugausf\u00e4lle und Versp\u00e4tungen.<\/p>\n<p>Im Bereich Reiseveranstalter stiegen die Fallzahlen deutlich: 531 neue Antr\u00e4ge gingen 2025 ein, mehr als das Dreifache des Vorjahreswerts von 156 F\u00e4llen. Allerdings ist die Teilnahme von Reiseveranstaltern am Schlichtungsverfahren gesetzlich nicht geregelt. Die meisten Veranstalter nehmen nicht freiwillig teil. Die Schlichtungsstelle Reise &amp; Verkehr ist eine der gr\u00f6\u00dften Verbraucherschlichtungsstellen Europas. Das Verfahren ist f\u00fcr Verbraucher kostenfrei. Die Stelle ist nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz von der Bundesregierung anerkannt.<\/p>\n<p><em>Quelle: Schlichtung Reise &amp; Verkehr PM v. 05.01.2026<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schlichtungsstelle Reise &amp; Verkehr hat im vergangenen Jahr einen Abschlussrekord verzeichnet. 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