{"id":1838,"date":"2026-03-12T12:31:08","date_gmt":"2026-03-12T11:31:08","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1838"},"modified":"2026-03-12T12:31:08","modified_gmt":"2026-03-12T11:31:08","slug":"china-erster-landesweiter-rechtsrahmen-fuer-die-wirtschaftsmediation","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2026\/03\/12\/china-erster-landesweiter-rechtsrahmen-fuer-die-wirtschaftsmediation\/","title":{"rendered":"China: Erster landesweiter Rechtsrahmen f\u00fcr die Wirtschaftsmediation"},"content":{"rendered":"<p>Am 31. Dezember 2025 hat der Staatsrat der Volksrepublik China die neuen Bestimmungen zur Wirtschaftsmediation (\u201eBestimmungen\u201c) ver\u00f6ffentlicht, die am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Dabei handelt es sich um den ersten landesweiten Rechtsrahmen, der sich ausschlie\u00dflich mit der Wirtschaftsmediation befasst. F\u00fcr Unternehmen und Institutionen \u2013 einschlie\u00dflich ausl\u00e4ndisch investierter bzw. ausl\u00e4ndischer Unternehmen und Institutionen (gemeinsam \u201eUnternehmen\u201c) \u2013 bietet die Mediation neben Schieds- und Gerichtsverfahren eine zus\u00e4tzliche M\u00f6glichkeit der Streitbeilegung.<\/p>\n<p>In einem Artikel f\u00fcr den kanzleieigenen Newsletter Insights analysiere die Partner der N\u00fcrnberger Wirtschaftskanzlei R\u00f6dl <em>Sebastian Wiendieck<\/em> und <em>Ralph Koppitz<\/em> die neu erlassenen Bestimmungen zur Wirtschaftsmediation in China. Diese schaffen den ersten einheitlichen nationalen Rechtsrahmen des Landes f\u00fcr die Wirtschaftsmediation unter der Aufsicht des Justizministeriums als Regulierungsbeh\u00f6rde. In dem Beitrag wird zudem erl\u00e4utert, wie die Bestimmungen die Rechtssicherheit, die institutionelle Glaubw\u00fcrdigkeit und die Verfahrensgarantien verbessert werden. Die Mediation kann sich nach Ansicht der Autoren zu einer verl\u00e4sslichen Option der Streitbeilegung f\u00fcr in oder mit China t\u00e4tige Unternehmen und Institutionen entwickeln.<\/p>\n<p>Bis zum Inkrafttreten der Bestimmungen gab es keine landesweit einheitlichen Regelungen zur Mediation, sondern lediglich lokale Regelungen in Pilotgebieten oder brancheninterne Regeln. Die neuen Bestimmungen erkennen die Mediation als Mechanismus zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten an und regeln gemeinn\u00fctzige Wirtschaftsmediationsinstitutionen als juristische Personen, die einer Zulassung, Aufsicht und Rechenschaftspflicht unterliegen.<\/p>\n<p>Bemerkenswert an den Bestimmungen ist die Einbeziehung der Justizbeh\u00f6rden als Aufsichtsbeh\u00f6rde. Als Pilotprojekt schrieb Shanghai Anfang 2025 Geschichte, indem es mit dem Shanghai Eastern International Commercial Mediation Center (SICMC) die erste Mediationsinstitution des Landes unter der Aufsicht des Justizministeriums gr\u00fcndete. Im September 2025 gr\u00fcndeten die Deutsche Handelskammer in China und das SICMC ein weiteres Pilotprojekt: das \u201eSino-German International Mediation Center\u201d als virtuelle Plattform innerhalb des SICMC.<\/p>\n<p>Die Bestimmungen decken ein breites Spektrum wirtschaftlicher Bereiche ab, in denen bei Streitf\u00e4llen eine Mediation infrage kommen kann. Dazu z\u00e4hlen beispielsweise Streitigkeiten in den Bereichen Handel, Investitionen, Finanzen, Transport (einschlie\u00dflich Logistik), Immobilien, Bauwesen und Infrastruktur sowie geistiges Eigentum (einschlie\u00dflich technologiebezogener Transaktionen). Der Anwendungsbereich entspricht somit weitgehend den typischen Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten von Unternehmen. Vorteile: Unternehmen k\u00f6nnen k\u00fcnftig Klauseln zur Wirtschaftsmediation in ihre Vertr\u00e4ge aufnehmen, da sie sich darauf verlassen k\u00f6nnen, dass diese rechtlich abgesichert und durchsetzbar sind.<\/p>\n<p>Die Bestimmungen erlauben es Organisationen f\u00fcr Wirtschaftsmediation ausdr\u00fccklich, ausl\u00e4ndische Mediatoren, die \u00fcber berufliches Ansehen und Glaubw\u00fcrdigkeit verf\u00fcgen, f\u00fcr die Teilnahme an Mediationsverfahren zu engagieren. Damit n\u00e4hert sich der Rahmen f\u00fcr Mediationen den von internationalen Institutionen verwendeten Modellen an. SICMC hat am 18. Januar 2026 die erste Gruppe an Mediatoren benannt: darunter sind auch die beiden Autoren Sebastian Wiendieck und Ralph Koppitz von R\u00d6DL China.<\/p>\n<p><em>Quelle: roedl.com v. 20.1.2026<\/em><\/p>\n<p>Foto: shutterstock.com \/ Tom Korcak<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 31. Dezember 2025 hat der Staatsrat der Volksrepublik China die neuen Bestimmungen zur Wirtschaftsmediation (\u201eBestimmungen\u201c) ver\u00f6ffentlicht, die am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Dabei handelt es sich um den ersten landesweiten Rechtsrahmen, der sich ausschlie\u00dflich mit der Wirtschaftsmediation befasst. F\u00fcr Unternehmen und Institutionen \u2013 einschlie\u00dflich ausl\u00e4ndisch investierter bzw. ausl\u00e4ndischer Unternehmen und Institutionen (gemeinsam \u201eUnternehmen\u201c) \u2013 bietet die Mediation neben Schieds- und Gerichtsverfahren eine zus\u00e4tzliche M\u00f6glichkeit der Streitbeilegung. In einem Artikel f\u00fcr den kanzleieigenen Newsletter Insights analysiere die Partner der N\u00fcrnberger Wirtschaftskanzlei R\u00f6dl Sebastian Wiendieck und Ralph Koppitz die neu erlassenen Bestimmungen zur Wirtschaftsmediation in China. 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