{"id":1842,"date":"2026-03-12T12:32:28","date_gmt":"2026-03-12T11:32:28","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1842"},"modified":"2026-03-12T12:32:28","modified_gmt":"2026-03-12T11:32:28","slug":"regierung-will-keine-pflicht-zur-schlichtung-bei-reisen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2026\/03\/12\/regierung-will-keine-pflicht-zur-schlichtung-bei-reisen\/","title":{"rendered":"Regierung will keine Pflicht zur Schlichtung bei Reisen"},"content":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung will Reiseveranstalter und -vermittler nicht zur Teilnahme an au\u00dfergerichtlichen Schlichtungsverfahren verpflichten. Sie setzt weiter auf Freiwilligkeit und verweist auf branchenspezifische Besonderheiten. Hohe Einigungsquoten bei der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr sieht die Regierung positiv, plant aber keine gesetzlichen Vorgaben.<\/p>\n<p>Hintergrund: F\u00fcr Fluggesellschaften gilt seit 2013 das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr. Darauf bezieht sich die Bundesregierung ausdr\u00fccklich, wenn sie die stark gestiegenen Schlichtungszahlen seit 2013 nennt. F\u00fcr die \u00fcbrige Reisewirtschaft \u2013 also Reiseveranstalter, Reisevermittler und Anbieter von Reiseeinzelleistungen \u2013 setzt die Bundesregierung hingegen auf freiwillige Beteiligung. Die Bundesregierung h\u00e4lt an ihrer Linie fest, die au\u00dfergerichtliche Streitbeilegung im Tourismus nicht gesetzlich auszuweiten. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Gr\u00fcnen (BT-Drucksache 21\/3984 v. 4.2.2026) betont sie zwar die Vorteile von Schlichtungsverfahren, leitet daraus jedoch keinen gesetzlichen Handlungsauftrag ab (BT-Drucksache 21\/4247 vom 19.02.2026)<\/p>\n<p>Au\u00dfergerichtliche Einigungen seien f\u00fcr Verbraucher in der Regel kostenfrei und f\u00fcr Unternehmen schneller sowie weniger belastend als Gerichtsverfahren. Grunds\u00e4tzlich sei es w\u00fcnschenswert, wenn sich mehr Reiseunternehmen freiwillig beteiligten, hei\u00dft es weiter. Bei allen \u00dcberlegungen m\u00fcssten auch branchenspezifische Besonderheiten ber\u00fccksichtigt werden. Ziel sei ein angemessener Ausgleich zwischen Verbraucherschutz und Interessen der Reisebranche, ohne zus\u00e4tzliche B\u00fcrokratie zu schaffen.<\/p>\n<p>Stefan Schmidt, tourismuspolitischer Sprecher von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, wirft der Regierung vor, das Potenzial au\u00dfergerichtlicher Streitbeilegung ungenutzt zu lassen. \u201eVerbraucherschutz hat in dieser Koalition leider keinerlei Priorit\u00e4t&#8220;, erkl\u00e4rte er. Die Bundesregierung verstecke sich hinter Kosten- und Komplexit\u00e4tsargumenten. Angesichts der hohen Einigungsquote sei es unverst\u00e4ndlich, dass die Teilnahme nicht st\u00e4rker gef\u00f6rdert werde. Ohne politischen Willen bleibe auch der digitale Vorab-Check f\u00fcr Fluggastrechte ein Einzelfall.<\/p>\n<p><em>Quelle: reisevor9.de v. 25.2.2026<\/em><\/p>\n<p>Foto: shutterstock.com \/ hydebrink<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung will Reiseveranstalter und -vermittler nicht zur Teilnahme an au\u00dfergerichtlichen Schlichtungsverfahren verpflichten. Sie setzt weiter auf Freiwilligkeit und verweist auf branchenspezifische Besonderheiten. Hohe Einigungsquoten bei der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr sieht die Regierung positiv, plant aber keine gesetzlichen Vorgaben. Hintergrund: F\u00fcr Fluggesellschaften gilt seit 2013 das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr. Darauf bezieht sich die Bundesregierung ausdr\u00fccklich, wenn sie die stark gestiegenen Schlichtungszahlen seit 2013 nennt. 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