{"id":1866,"date":"2026-03-12T12:33:11","date_gmt":"2026-03-12T11:33:11","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1866"},"modified":"2026-03-12T12:33:11","modified_gmt":"2026-03-12T11:33:11","slug":"schlichtung-muss-bekannter-werden-nur-jeder-dritte-weiss-beschied","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2026\/03\/12\/schlichtung-muss-bekannter-werden-nur-jeder-dritte-weiss-beschied\/","title":{"rendered":"Schlichtung muss bekannter werden: Nur jeder Dritte wei\u00df Beschied"},"content":{"rendered":"<p>Die Schlichtung als au\u00dfergerichtliche Streitbeilegung ist unb\u00fcrokratisch und kostenlos. Allerdings ist sie unter Verbraucherinnen und Verbrauchern noch viel zu unbekannt und es nehmen zu wenige Unternehmen teil. Es braucht Ma\u00dfnahmen, um Schlichtung bekannter zu machen. Und weitere Unternehmen, zum Beispiel im Bereich Online-Handel, sollten zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet werden, fordert Meret Sophie Noll, Expertin f\u00fcr Schlichtung beim Verbraucherzentrale Bundesverband.<\/p>\n<p>Zwischen Januar und Oktober 2025 wurden in den Verbraucherzentralen bundesweit \u00fcber 35.000 Beschwerden zu Problemen mit der Gew\u00e4hrleistung oder dem Widerruf erfasst. Das zeigt, dass Verbraucher immer wieder Schwierigkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen \u2013 insbesondere bei Alltagsvertr\u00e4gen.<\/p>\n<p>Immer wieder scheitern Schlichtungsverfahren daran, dass sich Unternehmen nicht beteiligen. Gesetzlich verpflichtend ist die Schlichtung bisher lediglich in den Bereichen Energie, Flugverkehr und Post; zus\u00e4tzlich verpflichten sich Unternehmen etwa \u00fcber Verbandsmitgliedschaften, zum Beispiel in der Versicherungsbranche. Laut einer aktuellen Befragung sprechen sich fast drei Viertel der Befragten (73 Prozent) daf\u00fcr aus, dass eine Teilnahme an Schlichtungsverfahren f\u00fcr alle Unternehmen verpflichtend sein sollte \u2013 wissend, dass das Ergebnis nicht zu ihren Gunsten ausfallen muss.<\/p>\n<p><em>Quelle: vzbv.de v. 19.1.2026<\/em><\/p>\n<p>Foto: shutterstock.com \/ Vstock_A<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schlichtung als au\u00dfergerichtliche Streitbeilegung ist unb\u00fcrokratisch und kostenlos. Allerdings ist sie unter Verbraucherinnen und Verbrauchern noch viel zu unbekannt und es nehmen zu wenige Unternehmen teil. Es braucht Ma\u00dfnahmen, um Schlichtung bekannter zu machen. Und weitere Unternehmen, zum Beispiel im Bereich Online-Handel, sollten zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet werden, fordert Meret Sophie Noll, Expertin f\u00fcr Schlichtung beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Zwischen Januar und Oktober 2025 wurden in den Verbraucherzentralen bundesweit \u00fcber 35.000 Beschwerden zu Problemen mit der Gew\u00e4hrleistung oder dem Widerruf erfasst. Das zeigt, dass Verbraucher immer wieder Schwierigkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen \u2013 insbesondere bei Alltagsvertr\u00e4gen. Immer wieder scheitern Schlichtungsverfahren daran, dass sich Unternehmen nicht beteiligen. Gesetzlich verpflichtend ist die Schlichtung bisher lediglich in den Bereichen Energie, Flugverkehr und Post; zus\u00e4tzlich verpflichten sich Unternehmen etwa \u00fcber Verbandsmitgliedschaften, zum Beispiel in der Versicherungsbranche. Laut einer aktuellen Befragung sprechen sich fast drei Viertel der Befragten (73 Prozent) daf\u00fcr aus, dass eine Teilnahme an Schlichtungsverfahren f\u00fcr alle Unternehmen verpflichtend sein sollte \u2013 wissend, dass das Ergebnis nicht zu ihren Gunsten ausfallen muss. 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