{"id":1930,"date":"2026-07-14T10:18:32","date_gmt":"2026-07-14T08:18:32","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1930"},"modified":"2026-07-14T10:18:32","modified_gmt":"2026-07-14T08:18:32","slug":"wenn-der-schiedsrichter-chat-gpt-co-nutzt-aufhebung-eines-schiedsspruchs-wegen-halluzinierender-ki","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2026\/07\/14\/wenn-der-schiedsrichter-chat-gpt-co-nutzt-aufhebung-eines-schiedsspruchs-wegen-halluzinierender-ki\/","title":{"rendered":"Wenn der Schiedsrichter Chat GPT &amp; Co. nutzt: Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen halluzinierender KI"},"content":{"rendered":"<p>Ein Schiedsrichter, der KI-generierte Quellen zitiert, die es nie gab \u2013 und ein Gericht, das den Schiedsspruch deshalb aufhebt: Was wie ein Lehrbeispiel aus einem Legal-Tech-Seminar klingt, ist in Kanada Realit\u00e4t geworden. Bislang traf es vor allem Anw\u00e4lte und Sachverst\u00e4ndige, die wegen KI-Halluzinationen sanktioniert wurden. Nun r\u00fcckt ein Schiedsgericht wegen KI-Nutzung in den Fokus. Die Entscheidung k\u00f6nnte \u00fcber Kanada hinaus Signalwirkung entfalten \u2013 auch in Deutschland, prognostizieren die Anw\u00e4lte Dr. David Quinke, Dr. Stephan Kreifels und Dr. Alexander Daber auf der Website von Gleiss Lutz.<\/p>\n<p>Gegenstand des Schiedsverfahrens war die Zahlungsforderung einer Klinik in H\u00f6he von rund 1,2 Mio. CAD gegen eine \u00f6ffentliche Einrichtung des Gesundheitswesens der Provinz Qu\u00e9bec f\u00fcr Leistungen aus den Jahren 2019 bis 2022. Das Schiedsgericht wies die Klage wegen Vers\u00e4umung einer Ausschlussfrist ab. Die Kl\u00e4gerinnen beantragten im November 2025 die Aufhebung des Schiedsspruchs, u. a. mit dem Argument, es best\u00fcnden starke Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass die Begr\u00fcndung unter Nutzung einer halluzinierenden KI verfasst wurde: S\u00e4mtliche Rechtsquellen, auf die der Schiedsspruch gest\u00fctzt werde, seien das Ergebnis einer halluzinierenden KI.<\/p>\n<p>Das kanadische Gericht, das sich mit dem Aufhebungsantrag befasste, best\u00e4tigte den Vorwurf der Kl\u00e4gerinnen und st\u00fctzte die Aufhebung auf Art. 646 Nr. 3 des Code de proc\u00e9dure civile von Qu\u00e9bec. Die Norm sieht \u2013 \u00e4hnlich wie Art. V Abs. 1 lit. d UN\u00dc \u2013 die Aufhebung eines Schiedsspruchs vor, wenn die auf das vereinbarte Schiedsverfahren anzuwendenden Regeln nicht eingehalten wurden. Das Gericht monierte den intuitu personae-Charakter der Schiedsgerichtsbarkeit. Ein Schiedsrichter werde gerade wegen seiner pers\u00f6nlichen Expertise und Urteilskraft gew\u00e4hlt. Wenn nun die inhaltliche Begr\u00fcndung an ein KI-Tool delegiert werde, ohne das Ergebnis hinreichend gepr\u00fcft zu haben, versto\u00dfe das gegen den Grundsatz delegatus non potest delegare und verletze im \u00dcbrigen die Vertraulichkeit der Beratung.<\/p>\n<p>Entscheidend sei, dass die Verantwortung f\u00fcr die Begr\u00fcndung beim Entscheidungstr\u00e4ger verbleibe. Ob der Einsatz von KI zur Aufhebung f\u00fchren k\u00f6nne, h\u00e4nge vom Einzelfall ab. Im vorliegenden Fall sei der Versto\u00df erheblich gewesen. Der Schiedsspruch enthalte zahlreiche Halluzinationen. Ein angeblicher Fachartikel sei ebenso unauffindbar wie drei zitierte Gerichtsentscheidungen und ein zitierter Schiedsspruch. Diese halluzinierten Verweise st\u00fcnden im Zentrum der Begr\u00fcndung des Schiedsrichters. Sie bildeten die einzigen juristischen Verweise, die als rechtliche St\u00fctze f\u00fcr den Schiedsspruch herangezogen wurden.<\/p>\n<p>Wie w\u00fcrde ein deutsches Oberlandesgericht einen vergleichbaren Sachverhalt bei deutschem Schiedsort beurteilen? Nach \u00a7 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d ZPO kann ein Schiedsspruch aufgehoben werden, wenn \u201edie Bildung des Schiedsgerichts oder das schiedsrichterliche Verfahren einer Bestimmung dieses Buches oder einer zul\u00e4ssigen Vereinbarung der Parteien nicht entsprochen hat und anzunehmen ist, dass sich dies auf den Schiedsspruch ausgewirkt hat\u201c. Die Norm geht ebenso wie Art. 646 Nr. 3 des Code de proc\u00e9dure civile auf Art. 34 Abs. 2 lit. a iv) UNCITRAL-Modellgesetz (\u00e4hnlich: Art. V Abs. 1 lit. d UN\u00dc) zur\u00fcck. Schon deshalb d\u00fcrfte die kanadische Entscheidung f\u00fcr deutsche Schiedsverfahren Signalwirkung haben.<\/p>\n<p><em>Quelle: gleisslutz.com v. 25.06.2026<\/em><\/p>\n<p>Bild: \u00a9phonlamaiphoto &#8211; stock.adobe.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Schiedsrichter, der KI-generierte Quellen zitiert, die es nie gab \u2013 und ein Gericht, das den Schiedsspruch deshalb aufhebt: Was wie ein Lehrbeispiel aus einem Legal-Tech-Seminar klingt, ist in Kanada Realit\u00e4t geworden. Bislang traf es vor allem Anw\u00e4lte und Sachverst\u00e4ndige, die wegen KI-Halluzinationen sanktioniert wurden. Nun r\u00fcckt ein Schiedsgericht wegen KI-Nutzung in den Fokus. Die Entscheidung k\u00f6nnte \u00fcber Kanada hinaus Signalwirkung entfalten \u2013 auch in Deutschland, prognostizieren die Anw\u00e4lte Dr. David Quinke, Dr. Stephan Kreifels und Dr. Alexander Daber auf der Website von Gleiss Lutz. Gegenstand des Schiedsverfahrens war die Zahlungsforderung einer Klinik in H\u00f6he von rund 1,2 Mio. CAD gegen eine \u00f6ffentliche Einrichtung des Gesundheitswesens der Provinz Qu\u00e9bec f\u00fcr Leistungen aus den Jahren 2019 bis 2022. Das Schiedsgericht wies die Klage wegen Vers\u00e4umung einer Ausschlussfrist ab. Die Kl\u00e4gerinnen beantragten im November 2025 die Aufhebung des Schiedsspruchs, u. a. mit dem Argument, es best\u00fcnden starke Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass die Begr\u00fcndung unter Nutzung einer halluzinierenden KI verfasst wurde: S\u00e4mtliche Rechtsquellen, auf die der Schiedsspruch gest\u00fctzt werde, seien das Ergebnis einer halluzinierenden KI. 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