{"id":1940,"date":"2026-07-14T10:08:05","date_gmt":"2026-07-14T08:08:05","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1940"},"modified":"2026-07-14T10:08:05","modified_gmt":"2026-07-14T08:08:05","slug":"neue-icc-arbitration-rules-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2026\/07\/14\/neue-icc-arbitration-rules-2026\/","title":{"rendered":"Neue ICC Arbitration Rules 2026"},"content":{"rendered":"<p>Am 1. Juni 2026 ist die neue Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, \u201eICC\u201c) in Kraft getreten. Die \u00fcberarbeiteten ICC Arbitration Rules 2026 l\u00f6sen die Fassung aus dem Jahr 2021 ab. Sie gelten f\u00fcr alle Schiedsverfahren, die ab dem 1. Juni 2026 eingeleitet werden, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben. Die HEUKING Anw\u00e4lte Elke Umbeck, Jonas Pust and Daniel Froesch geben einen \u00dcberblick \u00fcber die wesentlichen Neuerungen und ordnen diese f\u00fcr die Praxis ein.<\/p>\n<p>Eine der auff\u00e4lligsten \u00c4nderungen ist der Wegfall des bislang verpflichtenden Schiedsauftrags (Terms of Reference). Dieser hielt Streitgegenstand, Antr\u00e4ge und Verfahrensrahmen fr\u00fchzeitig fest. In der Praxis empfanden ihn viele jedoch als kosten- und zeitintensiven Zwischenschritt. Damit wird die erste Verfahrensmanagementkonferenz (initial Case Management Conference, \u201eCMC\u201d) prozessual entscheidend. Sie muss innerhalb von 30 Tagen nach Akten\u00fcbermittlung an das Schiedsgericht stattfinden. In dieser Konferenz legen die Beteiligten Verfahrenszeitplan, Beweisaufnahme und verfahrensleitende Ma\u00dfnahmen fest. Neue Anspr\u00fcche k\u00f6nnen nach der ersten CMC nur noch mit Genehmigung des Schiedsgerichts eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Die ICC hat den Schwellenwert f\u00fcr das automatisch anwendbare beschleunigte Verfahren (Expedited Procedure) von USD 3 Mio. auf USD 4 Mio. angehoben (vgl. Art 32 mit Anlage V). Ma\u00dfgeblich ist nicht die Verfahrenseinleitung, sondern der Zeitpunkt des Vertragsschlusses: F\u00fcr ab dem 1. Juni 2026 geschlossene Schiedsvereinbarungen gilt daher das beschleunigte Verfahren, sofern der Streitwert USD 4 Mio. nicht \u00fcbersteigt und die Parteien die Anwendung nicht ausdr\u00fccklich ausgeschlossen haben (Opt-out).<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus f\u00fchrt die ICC in Art. 33 und Anlage VI ein v\u00f6llig neues, besonders beschleunigtes Verfahren ein: Die Highly Expedited Arbitration Provisions (\u201eHEAP\u201c). Dieses Verfahren setzt die Zustimmung aller Parteien voraus (Opt-in). Ein Einzelschiedsrichter erl\u00e4sst den Schiedsspruch innerhalb von drei Monaten nach der ersten CMC. Die Schiedsklage und die Erwiderung m\u00fcssen jeweils vollst\u00e4ndige Begr\u00fcndungen enthalten. Das Schiedsgericht kann nach eigenem Ermessen auf m\u00fcndliche Verhandlungen und Zeugenvernehmungen verzichten. Die Parteien k\u00f6nnen einen Schiedsspruch ohne Urteilsgr\u00fcnde vereinbaren. Das HEAP-Verfahren ist nicht an einen bestimmten Streitwert gekn\u00fcpft und eignet sich f\u00fcr klar umrissene, weniger komplexe Streitigkeiten, bei denen die Parteien eine besonders schnelle Entscheidung anstreben. Die Parteien k\u00f6nnen w\u00e4hrend eines HEAP-Verfahrens einvernehmlich zu einem klassischen Schiedsverfahren zur\u00fcckkehren. Ansonsten kann nur eine Entscheidung des Gerichtshofs (Court) eine R\u00fcckkehr erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p><em>Quelle: heuking.de v. 18.06.2026<\/em><\/p>\n<p>Bild: \u00a9HJBC &#8211; stock.adobe.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 1. Juni 2026 ist die neue Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, \u201eICC\u201c) in Kraft getreten. Die \u00fcberarbeiteten ICC Arbitration Rules 2026 l\u00f6sen die Fassung aus dem Jahr 2021 ab. Sie gelten f\u00fcr alle Schiedsverfahren, die ab dem 1. Juni 2026 eingeleitet werden, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben. Die HEUKING Anw\u00e4lte Elke Umbeck, Jonas Pust and Daniel Froesch geben einen \u00dcberblick \u00fcber die wesentlichen Neuerungen und ordnen diese f\u00fcr die Praxis ein. Eine der auff\u00e4lligsten \u00c4nderungen ist der Wegfall des bislang verpflichtenden Schiedsauftrags (Terms of Reference). 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