{"id":1996,"date":"2026-09-14T16:44:11","date_gmt":"2026-09-14T14:44:11","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1996"},"modified":"2026-09-14T16:44:11","modified_gmt":"2026-09-14T14:44:11","slug":"kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz-welche-rolle-soll-mediation-kuenftig-spielen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2026\/09\/14\/kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz-welche-rolle-soll-mediation-kuenftig-spielen\/","title":{"rendered":"Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz: Welche Rolle soll Mediation k\u00fcnftig spielen?"},"content":{"rendered":"<p>Mit dem Referentenentwurf f\u00fcr ein Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) hat das Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz Vorschl\u00e4ge zur Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es unter anderem, die Rechte von Kindern und Eltern weiter zu st\u00e4rken, unterschiedliche Betreuungsmodelle rechtlich abzubilden und einvernehmliche L\u00f6sungen bei Konflikten \u00fcber Sorge- und Umgangsfragen st\u00e4rker zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p class=\"isselectedend\">Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Familien-Mediation e.V. (BAFM) hat hierzu eine Stellungnahme ver\u00f6ffentlicht und begr\u00fc\u00dft darin verschiedene Ans\u00e4tze des Entwurfs. Besonders positiv bewertet der Verband die st\u00e4rkere Orientierung am Kindeswohl, die Erweiterung der Beteiligungsm\u00f6glichkeiten von Kindern und Jugendlichen sowie den Ansatz, Eltern st\u00e4rker bei der Entwicklung eigener L\u00f6sungen zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Zugleich weist die Stellungnahme auf eine bemerkenswerte L\u00fccke hin: Obwohl der Referentenentwurf an zahlreichen Stellen auf Konsens und einvernehmliche Konfliktregelungen setzt, findet die Mediation als Verfahren der au\u00dfergerichtlichen Streitbeilegung keine ausdr\u00fcckliche Erw\u00e4hnung. Gerade weil der Entwurf auf Eigenverantwortung der Eltern und einvernehmliche L\u00f6sungen ausgerichtet sei, sieht die BAFM hier erhebliches Potenzial, die Rolle der Mediation im Kindschaftsrecht st\u00e4rker zu verankern.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund enth\u00e4lt die Stellungnahme eine Reihe konkreter Vorschl\u00e4ge. Angeregt werden unter anderem eine st\u00e4rkere Verankerung der Mediation im Familienverfahrensrecht, eine Ausweitung der finanziellen F\u00f6rderung von Mediationsverfahren, die Einf\u00fchrung einer obligatorischen ersten Mediationssitzung (mit anschlie\u00dfender freiwilliger Fortsetzung) sowie gesetzliche Qualit\u00e4tsstandards f\u00fcr Familienmediatorinnen und -mediatoren. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen und die Frage, wie deren Perspektive im Rahmen einer Mediation angemessen ber\u00fccksichtigt werden kann.<\/p>\n<p>Die Stellungnahme versteht sich als Beitrag zur laufenden Reformdiskussion und bringt die Perspektive der Familienmediation in den Gesetzgebungsprozess ein.<\/p>\n<p>Die Stellungnahme ist auf der Website der BAFM (www.bafm-mediation.de)<\/p>\n<p>Foto:\u00a0\u00a9bluedesign &#8211; stock.adobe.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Referentenentwurf f\u00fcr ein Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) hat das Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz Vorschl\u00e4ge zur Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es unter anderem, die Rechte von Kindern und Eltern weiter zu st\u00e4rken, unterschiedliche Betreuungsmodelle rechtlich abzubilden und einvernehmliche L\u00f6sungen bei Konflikten \u00fcber Sorge- und Umgangsfragen st\u00e4rker zu f\u00f6rdern. Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Familien-Mediation e.V. (BAFM) hat hierzu eine Stellungnahme ver\u00f6ffentlicht und begr\u00fc\u00dft darin verschiedene Ans\u00e4tze des Entwurfs. Besonders positiv bewertet der Verband die st\u00e4rkere Orientierung am Kindeswohl, die Erweiterung der Beteiligungsm\u00f6glichkeiten von Kindern und Jugendlichen sowie den Ansatz, Eltern st\u00e4rker bei der Entwicklung eigener L\u00f6sungen zu unterst\u00fctzen. Zugleich weist die Stellungnahme auf eine bemerkenswerte L\u00fccke hin: Obwohl der Referentenentwurf an zahlreichen Stellen auf Konsens und einvernehmliche Konfliktregelungen setzt, findet die Mediation als Verfahren der au\u00dfergerichtlichen Streitbeilegung keine ausdr\u00fcckliche Erw\u00e4hnung. Gerade weil der Entwurf auf Eigenverantwortung der Eltern und einvernehmliche L\u00f6sungen ausgerichtet sei, sieht die BAFM hier erhebliches Potenzial, die Rolle der Mediation im Kindschaftsrecht st\u00e4rker zu verankern. Vor diesem Hintergrund enth\u00e4lt die Stellungnahme eine Reihe konkreter Vorschl\u00e4ge. 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