{"id":2002,"date":"2026-09-14T16:45:09","date_gmt":"2026-09-14T14:45:09","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=2002"},"modified":"2026-09-14T16:45:09","modified_gmt":"2026-09-14T14:45:09","slug":"amazon-schliesst-sammelklagen-aus-und-fuehrt-schiedsverfahren-wieder-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2026\/09\/14\/amazon-schliesst-sammelklagen-aus-und-fuehrt-schiedsverfahren-wieder-ein\/","title":{"rendered":"Amazon schlie\u00dft Sammelklagen aus und f\u00fchrt Schiedsverfahren wieder ein"},"content":{"rendered":"<p>Amazon hat f\u00fcr seine Kunden in den USA die obligatorische Schiedsvereinbarung wieder eingef\u00fchrt. Nach den seit Mitte April geltenden neuen Bedingungen k\u00f6nnen Kunden ihre Anspr\u00fcche grunds\u00e4tzlich nicht mehr im Wege einer Sammelklagen (class action) geltend machen. Stattdessen sind Streitigkeiten grunds\u00e4tzlich im Schiedsverfahren auszutragen; f\u00fcr bestimmte geringf\u00fcgige Forderungen bleibt der Gang zum Small Claims Court m\u00f6glich. Amazon begr\u00fcndet die \u00c4nderung damit, dass Schiedsverfahren eine schnellere und kosteng\u00fcnstigere Streitbeilegung b\u00f6ten.<\/p>\n<p>Die Widereinf\u00fchrung steht im Zusammenhang mit den Erfahrungen Amazons mit sogenannten Mass Arbitrations. Das Unternehmen hatte seine Schiedsklausel 2021 aufgegeben, nachdem es mit Zehntausenden individueller Schiedsforderungen konfrontiert worden war. Damals waren rund 75.000 Schiedsverfahren von Kunden eingeleitet worden, die geltend machten, Amazons Sprachassistent Alexa habe sie ohne ihre Zustimmung aufgezeichnet.<\/p>\n<p>Mit der Wiedereinf\u00fchrung der Schiedsvereinbarung hat Amazon zugleich neue Regelungen f\u00fcr Mass Arbitration eingef\u00fchrt. Werden innerhalb von sechs Monaten mindestens 25 Schiedsverfahren zur selben Angelegenheit eingeleitet, werden diese als Mass Arbitration behandelt und in Gruppen von mindestens 25 Verfahren gleichzeitig bearbeitet. Zudem m\u00fcssen Kunden vor der Einleitung eines Schiedsverfahrens zun\u00e4chst versuchen, ihre Streitigkeit mit Amazon \u00fcber den Kundenservice zu kl\u00e4ren und eine formelle Streitmittlung einreichen. Daran schlie\u00dft sich eine 60-t\u00e4gige Verhandlungsphase an.<\/p>\n<p>Die Entwicklung zeigt die unterschiedlichen Interessen, die bei Mass Arbitration aufeinandertreffen: W\u00e4hrend Unternehmen wie Amazon in der Mass Arbitration vor allem einen Kostenfaktor sehen, betrachten Vertreter der Kl\u00e4gerseite die neuen Verfahrensregeln als erhebliche H\u00fcrden f\u00fcr die Durchsetzung auch kleinerer Anspr\u00fcche. Hinzu kommt, dass Schiedsverfahren \u2013 anders als im Gerichtsverfahren \u2013 grunds\u00e4tzlich nicht \u00f6ffentlich sind. Die Auseinandersetzung um die Ausgestaltung von Mass Arbitration ist damit auch eine Frage des Zugangs zum Recht.<\/p>\n<p>F\u00fcr deutsche Online-H\u00e4ndlerinnen und -H\u00e4ndler, die auf Amazon als Vertriebskanal setzen, aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher, hat die \u00c4nderung der Nutzungsbedingungen keine rechtlichen Auswirkungen, da sie ausschlie\u00dflich in den USA gilt und hierzulande nicht umsetzbar w\u00e4re.<\/p>\n<p><em>Quelle: reuters.com v. 24.8.2026<\/em><\/p>\n<p>Foto:\u00a0\u00a9Layerform &#8211; stock.adobe.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Amazon hat f\u00fcr seine Kunden in den USA die obligatorische Schiedsvereinbarung wieder eingef\u00fchrt. Nach den seit Mitte April geltenden neuen Bedingungen k\u00f6nnen Kunden ihre Anspr\u00fcche grunds\u00e4tzlich nicht mehr im Wege einer Sammelklagen (class action) geltend machen. 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