{"id":2011,"date":"2026-09-14T16:44:40","date_gmt":"2026-09-14T14:44:40","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=2011"},"modified":"2026-09-14T16:44:40","modified_gmt":"2026-09-14T14:44:40","slug":"eu-inc-entwurf-neue-adr-elemente-fuer-gesellschaftsrechtliche-konflikte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2026\/09\/14\/eu-inc-entwurf-neue-adr-elemente-fuer-gesellschaftsrechtliche-konflikte\/","title":{"rendered":"EU Inc.-Entwurf: Neue ADR Elemente f\u00fcr gesellschaftsrechtliche Konflikte"},"content":{"rendered":"<p>Im Rahmen der Arbeiten an der geplanten EU\u2011Inc.-Verordnung hat der Rechtsausschuss des Europ\u00e4ischen Parlaments (JURI) einen bemerkenswerten Vorschlag zur au\u00dfergerichtlichen Streitbeilegung vorgelegt. Der Entwurf sieht einen eigenen Regelungsabschnitt zur \u201eOut-of-court dispute settlement\u201c vor.<\/p>\n<p>Danach sollen EU-Inc.-Unternehmen und Unternehmen, die Gesch\u00e4ftsbeziehungen zu einer EU Inc. Unterhalten, Zugang zu effektiven, unparteiischen und z\u00fcgigen au\u00dfergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen erhalten \u2013 ausdr\u00fccklich genannt werden Mediation, Schlichtung (Conciliation) und Schiedsverfahren (Arbitration). Vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten hierf\u00fcr entsprechende Streitbeilegungsstellen zertifizieren. Diese sollen unter anderem unabh\u00e4ngig und unparteiisch sein, \u00fcber Expertise im Gesellschaftsrecht verf\u00fcgen und nationale und grenz\u00fcberschreitende Streitigkeiten bearbeiten k\u00f6nnen. Diese Verfahren sollen auch elektronisch eingeleitet und durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bemerkenswert sind zudem die konkreten Anforderungen an die Verfahrensdauer: Die zertifizierten Stellen sollen ihre Entscheidung grunds\u00e4tzlich innerhalb von 90 Tagen nach Eingang der Beschwerde mitteilen. Bei besonders komplexen Streitigkeiten soll eine einmalige Verl\u00e4ngerung um h\u00f6chstens 90 Tage m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Auch Transparenz und Zugang sollen gest\u00e4rkt werden. Die Mitgliedstaaten sollen \u00fcber Geb\u00fchren, Kosten und \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 finanzielle Unterst\u00fctzung informieren. Auf der geplanten EU\u2011Inc.-Plattform sollen zudem Informationen \u00fcber verf\u00fcgbare au\u00dfergerichtliche und gerichtliche Streitbeilegungsmechanismen bereitgestellt werden<\/p>\n<p>Der Vorschlag geht auf den Berichterstatter des JURI-Ausschusses, Ren\u00e9 Repasi, zur\u00fcck und ist bislang nicht beschlossen. Nach Vorlage des Entwurfs am 29. Juni 2026 wurden am 22. Juli weitere \u00c4nderungsantr\u00e4ge eingebracht. Der JURI-Ausschuss hat dar\u00fcber noch nicht abschlie\u00dfend entschieden; als vorl\u00e4ufiger Termin f\u00fcr die erste Lesung im Plenum ist der 5. Oktober 2026 vorgesehen.<\/p>\n<p><em>Quelle: Europ\u00e4isches Parlament, JURI, Draft Report PE790.143v01\u201100, 29.06.2026, \u00c4nderungsantrag 231; Verfahren 2026\/0074(COD).<\/em><\/p>\n<p>Foto: \u00a9Symbiot &#8211; stock.adobe.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Rahmen der Arbeiten an der geplanten EU\u2011Inc.-Verordnung hat der Rechtsausschuss des Europ\u00e4ischen Parlaments (JURI) einen bemerkenswerten Vorschlag zur au\u00dfergerichtlichen Streitbeilegung vorgelegt. Der Entwurf sieht einen eigenen Regelungsabschnitt zur \u201eOut-of-court dispute settlement\u201c vor. Danach sollen EU-Inc.-Unternehmen und Unternehmen, die Gesch\u00e4ftsbeziehungen zu einer EU Inc. Unterhalten, Zugang zu effektiven, unparteiischen und z\u00fcgigen au\u00dfergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen erhalten \u2013 ausdr\u00fccklich genannt werden Mediation, Schlichtung (Conciliation) und Schiedsverfahren (Arbitration). Vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten hierf\u00fcr entsprechende Streitbeilegungsstellen zertifizieren. Diese sollen unter anderem unabh\u00e4ngig und unparteiisch sein, \u00fcber Expertise im Gesellschaftsrecht verf\u00fcgen und nationale und grenz\u00fcberschreitende Streitigkeiten bearbeiten k\u00f6nnen. Diese Verfahren sollen auch elektronisch eingeleitet und durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Bemerkenswert sind zudem die konkreten Anforderungen an die Verfahrensdauer: Die zertifizierten Stellen sollen ihre Entscheidung grunds\u00e4tzlich innerhalb von 90 Tagen nach Eingang der Beschwerde mitteilen. Bei besonders komplexen Streitigkeiten soll eine einmalige Verl\u00e4ngerung um h\u00f6chstens 90 Tage m\u00f6glich sein. Auch Transparenz und Zugang sollen gest\u00e4rkt werden. Die Mitgliedstaaten sollen \u00fcber Geb\u00fchren, Kosten und \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 finanzielle Unterst\u00fctzung informieren. Auf der geplanten EU\u2011Inc.-Plattform sollen zudem Informationen \u00fcber verf\u00fcgbare au\u00dfergerichtliche und gerichtliche Streitbeilegungsmechanismen bereitgestellt werden Der Vorschlag geht auf den Berichterstatter des JURI-Ausschusses, Ren\u00e9 Repasi, zur\u00fcck und ist bislang nicht beschlossen. Nach Vorlage des Entwurfs am 29. 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