{"id":276,"date":"2022-02-27T11:27:37","date_gmt":"2022-02-27T10:27:37","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=276"},"modified":"2022-05-07T16:08:59","modified_gmt":"2022-05-07T14:08:59","slug":"reform-der-zertifizierte-mediatoren-ausbildungsverordnung-rueckt-naeher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2022\/02\/27\/reform-der-zertifizierte-mediatoren-ausbildungsverordnung-rueckt-naeher\/","title":{"rendered":"Reform der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung r\u00fcckt n\u00e4her"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat seit Juni 2020 intensive Gespr\u00e4che mit der Praxis zu Themen aus dem Bereich der Mediation und der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung gef\u00fchrt. In der letzten Gespr\u00e4chsrunde am 16. November 2021 hat die zust\u00e4ndige Referatsleiterin Dr. Larissa Thole Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine Anpassung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung vorgelegt.<\/p>\n<p>Danach soll k\u00fcnftig auf strenge Vorgaben bzgl. der (Einzel-)Supervision verzichtet werden. Bislang verlangt die Verordnung die Absolvierung von \u201eEinzelsupervisionen\u201c. R\u00fcckmeldungen aus der Praxis haben ergeben, dass Gruppensupervisionen die notwendige Reflexion Betroffener ebenso gut und z.T. sogar besser erreichen k\u00f6nnen. Vor diesem Hintergrund will das BMJ auf die Festschreibung des einschr\u00e4nkenden Tatbestandsmerkmals der \u201eEinzel\u201c-Supervision verzichten. In der Folge k\u00f6nnten k\u00fcnftig neben Einzelsupervisionen auch Gruppensupervisionen zul\u00e4ssig sein, soweit die jeweiligen Einzelf\u00e4lle im Rahmen der Gruppengespr\u00e4che auch tats\u00e4chlich einer genaueren Analyse unterzogen werden.<\/p>\n<p>Der f\u00fcr die Praxis wesentlichste Punkt ist der k\u00fcnftige Nachweis der Praxisf\u00e4lle bereits in der Ausbildung. Das bisherige System der faktischen Selbstzertifizierung im Bereich der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung hat breite Kritik erfahren. K\u00fcnftig soll die Ausbildung st\u00e4rker kontrolliert werden \u2013 und zwar von den Ausbildungsinstituten. Dies soll dadurch geschehen, dass die bislang nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs geforderten vier Mediationen und vier Supervisionen in die Ausbildung integriert werden. Die Ausbildungsinstitute sollen sodann kontrollieren, ob alle Teile der Ausbildung erfolgreich und fristgerecht abgeschlossen wurden, und gegebenenfalls eine konstitutiv wirkende Bescheinigung hier\u00fcber erteilen. Die Frist f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der supervidierten Praxisf\u00e4lle soll nach den Vorstellungen des BMJV unver\u00e4ndert drei Jahre nach Absolvierung der Pr\u00e4senzzeitstunden betragen. Ferner sollten die Ausbildungsinstitute f\u00fcr vier Jahre einmalig \u00fcberpr\u00fcfen, dass Betroffene die erforderlichen 40 Fortbildungsstunden durchlaufen haben.<\/p>\n<p>Auch zu den Zukunftsthemen Digitalkompetenz und Onlinemediation hat das BMJ in dem Diskussionspapier konkrete Vorschl\u00e4ge unterbreitet. So sollen die Lehrinhalte \u201eDigitalkompetenz und Onlinemediation\u201c als Teil der Ausbildung vorgesehen und hierf\u00fcr zus\u00e4tzlich zu den bislang 120 Gesamtausbildungsstunden zehn Ausbildungsstunden impliziert werden.<\/p>\n<p>Des Weiteren plant das BMJ eine Klarstellung des Begriffs der \u201ePr\u00e4senzzeitstunden\u201c nach \u00a7 2 Absatz 4 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung. Hier will das BMJV Unklarheit beseitigen. Dies soll zum einen in der Weise geschehen, dass eine Definition des Begriffs \u201ePr\u00e4senzzeitstunden\u201c eingef\u00fchrt wird, wonach Pr\u00e4senz physische Pr\u00e4senz und damit unmittelbare k\u00f6rperliche Anwesenheit sowohl von Ausbilder als auch Auszubildendem in demselben Raum gemeint ist. Zum andern k\u00f6nnte mit Blick auf den technischen Fortschritt und sich dadurch wandelnde Lehrm\u00f6glichkeiten den Ausbildungsinstituten die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt werden, einen Anteil von maximal 20 % der Lehrinhalte online zu vermitteln. Voraussetzung muss allerdings laut Diskussionspapier des BMJV sein, dass neben einer Anwesenheits\u00fcberpr\u00fcfung auch eine pers\u00f6nliche Interaktion zwischen Lehrkr\u00e4ften und Ausbildungsteilnehmenden sowie zwischen den Ausbildungsteilnehmenden sichergestellt ist.<\/p>\n<p>Bereits in diesem Fr\u00fchjahr soll der Referentenentwurf zur Stellungnahme an die Fachkreise versendet werden. Die Reform k\u00f6nnte dann zum 1.1.2023 greifen. Wer sich bis zum 31.12.2022 f\u00fcr die Ausbildung zur\/m zertifizierten Mediator\/in anmeldet, soll noch unter die alte weichere Regel fallen.<\/p>\n<p><em>Quelle: Diskussionspapier des BMJ v. 15.11.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat seit Juni 2020 intensive Gespr\u00e4che mit der Praxis zu Themen aus dem Bereich der Mediation und der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung gef\u00fchrt. In der letzten Gespr\u00e4chsrunde am 16. November 2021 hat die zust\u00e4ndige Referatsleiterin Dr. Larissa Thole Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine Anpassung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung vorgelegt. Danach soll k\u00fcnftig auf strenge Vorgaben bzgl. der (Einzel-)Supervision verzichtet werden. Bislang verlangt die Verordnung die Absolvierung von \u201eEinzelsupervisionen\u201c. R\u00fcckmeldungen aus der Praxis haben ergeben, dass Gruppensupervisionen die notwendige Reflexion Betroffener ebenso gut und z.T. sogar besser erreichen k\u00f6nnen. Vor diesem Hintergrund will das BMJ auf die Festschreibung des einschr\u00e4nkenden Tatbestandsmerkmals der \u201eEinzel\u201c-Supervision verzichten. In der Folge k\u00f6nnten k\u00fcnftig neben Einzelsupervisionen auch Gruppensupervisionen zul\u00e4ssig sein, soweit die jeweiligen Einzelf\u00e4lle im Rahmen der Gruppengespr\u00e4che auch tats\u00e4chlich einer genaueren Analyse unterzogen werden. Der f\u00fcr die Praxis wesentlichste Punkt ist der k\u00fcnftige Nachweis der Praxisf\u00e4lle bereits in der Ausbildung. Das bisherige System der faktischen Selbstzertifizierung im Bereich der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung hat breite Kritik erfahren. K\u00fcnftig soll die Ausbildung st\u00e4rker kontrolliert werden \u2013 und zwar von den Ausbildungsinstituten. 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