{"id":549,"date":"2022-05-05T18:37:09","date_gmt":"2022-05-05T16:37:09","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=549"},"modified":"2022-05-07T15:58:10","modified_gmt":"2022-05-07T13:58:10","slug":"commercial-courts-sollen-den-gerichtsstandort-deutschland-staerken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2022\/05\/05\/commercial-courts-sollen-den-gerichtsstandort-deutschland-staerken\/","title":{"rendered":"Commercial Courts sollen den Gerichtsstandort Deutschland st\u00e4rken"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesrat m\u00f6chte Deutschland als Gerichtsstandort f\u00fcr internationale Wirtschaftsstreitigkeiten st\u00e4rken: Er schl\u00e4gt vor, an den Zivilgerichten besondere Kammern f\u00fcr internationale Handelssachen einzurichten, die Prozesse auch auf Englisch f\u00fchren k\u00f6nnen. Am 11. M\u00e4rz 2022 beschloss er, erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen \u2013 inhaltsgleich mit einem fr\u00fcheren Vorschlag aus dem Jahr 2021.<\/p>\n<p>Wirtschaftsstreitigkeiten mit internationalem Bezug und einem Streitwert ab zwei Millionen Euro sollen dann auch erstinstanzlich vor einem bestimmten Oberlandesgericht verhandelt werden k\u00f6nnen. Der Entwurf wurde erneut von den L\u00e4ndern Hamburg und Nordrhein-Westfalen, das k\u00fcrzlich f\u00fcr Rechtstreitigkeiten aus den Bereichen Wirtschaft und Zukunftstechnologien Spezialgerichte geschaffen hat, eingebracht und wird als n\u00e4chstes vom Bundestag beraten, wie das Justizministerium NRW mitteilte. Er war bereits im vergangenen Jahr eingebracht worden, vom damaligen Bundestag aber vor Ablauf der Wahlperiode nicht mehr behandelt worden.<\/p>\n<p>Der Entwurf sieht au\u00dferdem vor, dass je Bundesland nur ein OLG als Commercial Court eingerichtet wird oder auch l\u00e4nder\u00fcbergreifende Commercials Courts geschaffen werden k\u00f6nnen. Damit k\u00f6nnten sich L\u00e4nder, die keine eigenen Senate einrichten wollen, anderen L\u00e4ndern anschlie\u00dfen. Baden-W\u00fcrttemberg hat bereits ein Commercial Court an den Landgerichten Stuttgart und Mannheim.<\/p>\n<p><em>Quelle: www.to.de v. 11.3.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat m\u00f6chte Deutschland als Gerichtsstandort f\u00fcr internationale Wirtschaftsstreitigkeiten st\u00e4rken: Er schl\u00e4gt vor, an den Zivilgerichten besondere Kammern f\u00fcr internationale Handelssachen einzurichten, die Prozesse auch auf Englisch f\u00fchren k\u00f6nnen. Am 11. M\u00e4rz 2022 beschloss er, erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen \u2013 inhaltsgleich mit einem fr\u00fcheren Vorschlag aus dem Jahr 2021. Wirtschaftsstreitigkeiten mit internationalem Bezug und einem Streitwert ab zwei Millionen Euro sollen dann auch erstinstanzlich vor einem bestimmten Oberlandesgericht verhandelt werden k\u00f6nnen. Der Entwurf wurde erneut von den L\u00e4ndern Hamburg und Nordrhein-Westfalen, das k\u00fcrzlich f\u00fcr Rechtstreitigkeiten aus den Bereichen Wirtschaft und Zukunftstechnologien Spezialgerichte geschaffen hat, eingebracht und wird als n\u00e4chstes vom Bundestag beraten, wie das Justizministerium NRW mitteilte. Er war bereits im vergangenen Jahr eingebracht worden, vom damaligen Bundestag aber vor Ablauf der Wahlperiode nicht mehr behandelt worden. Der Entwurf sieht au\u00dferdem vor, dass je Bundesland nur ein OLG als Commercial Court eingerichtet wird oder auch l\u00e4nder\u00fcbergreifende Commercials Courts geschaffen werden k\u00f6nnen. Damit k\u00f6nnten sich L\u00e4nder, die keine eigenen Senate einrichten wollen, anderen L\u00e4ndern anschlie\u00dfen. Baden-W\u00fcrttemberg hat bereits ein Commercial Court an den Landgerichten Stuttgart und Mannheim. 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