{"id":588,"date":"2022-05-07T15:49:50","date_gmt":"2022-05-07T13:49:50","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=588"},"modified":"2022-05-07T15:51:05","modified_gmt":"2022-05-07T13:51:05","slug":"studie-ueber-trennungspolitik-kinderfeindliche-justiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2022\/05\/07\/studie-ueber-trennungspolitik-kinderfeindliche-justiz\/","title":{"rendered":"Studie \u00fcber Trennungspolitik: Kinderfeindliche Justiz"},"content":{"rendered":"<p>Ideologische Vorstellungen unter Richtern, Anw\u00e4lten und Jugend\u00e4mtern w\u00fcrden dazu f\u00fchren, dass man Kinder zu Unrecht von ihren M\u00fcttern trennt. Davor warnt der Soziologe Wolfgang Hammer in der Studie \u201eFamilienrecht in Deutschland\u201c, die auf \u00fcber 1.000 F\u00e4llen basiert. Der Hamburger Forscher kritisiert zudem zu lange und belastende Gerichtsverfahren. Beides schade den betroffenen Kindern. Die Studie wirft einen Blick auf die Rechtsprechung der vergangenen 20 Jahre, innerhalb derer das \u201eKindschaftsrecht\u201c reformiert und unter anderem das gemeinsame Sorgerecht von Mutter und Vater als Regelfall festgelegt wurde. Faktisch stieg die Zahl der Sorgestreite stark an, in Ostdeutschland seit 2010 sogar um \u00fcber 50 Prozent. Etliche der F\u00e4lle gelten als \u201ehochkonflikthaft\u201c.<\/p>\n<p>An Hammer wandten sich seit 2013 mehr und mehr alleinerziehende M\u00fctter, die ad hoc von ihren Kindern getrennt wurden. In 90 Prozent der 692 von ihm \u00fcberpr\u00fcften F\u00e4lle wurden aufgrund \u201emangelnder Erziehungsf\u00e4higkeit\u201c veranlasste Inobhutnahmen mit einer \u201ezu engen Mutter-Kind-Bindung\u201c begr\u00fcndet. Das sei aber kein Grund f\u00fcr eine Kindeswegnahme, sagt Hammer, der selber fr\u00fcher leitend in einer Beh\u00f6rde t\u00e4tig war und die Studie mit zwei Wissenschaftlerinnen schrieb.<\/p>\n<p>Das Team analysierte zudem 90 Verfahren, die von 1998 bis 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wurden. Dort zeige sich, wie die Lebensmodelle von Kindern, die gesund und in Kita oder Schule gut integriert waren, durch richterliche Anordnung von \u201eInobhutnahmen, Umplatzierungen und Wechselmodellen aller Art\u201c aufgel\u00f6st wurden. In der Folge w\u00fcrden die Kinder h\u00e4ufig auff\u00e4llig und entwickelten St\u00f6rungen.<\/p>\n<p>Alleinerziehende M\u00fctter, so Hammers Fazit, w\u00e4ren im Umgang mit dem Jugendamt \u201eerheblichen Risiken\u201c ausgesetzt. Auch das Umfeld der Familiengerichte sei durch \u201eLobbyorganisationen\u201c beeinflusst. Deren Narrative h\u00e4tten sich, obwohl wissenschaftlich nicht haltbar, zu einer \u201eDoktrin\u201c in Aus- und Fortbildung entwickelt. So werde gestreut, dass M\u00fctter ihre Kinder von V\u00e4tern \u201eentfremden\u201c, sie nur Kinder und Geld wollten und sogar Gewalt und Missbrauch erf\u00e4nden. Zudem werde verbreitet, einzig eine \u201e50:50-Aufteilung\u201c der Betreuungszeit lasse Kinder gesund aufwachsen. Hier werde der Anspruch der Gleichberechtigung missbraucht und die Besonderheit der Mutter-Kind-Beziehung marginalisiert.<\/p>\n<p>Doch ein von Richtern angeordnetes Wechselmodell bedeute f\u00fcr ein Kind \u201eEntwurzelung\u201c und k\u00f6nne zum Martyrium werden. Leider habe sich eine \u201equantitative Elterngerechtigkeit\u201c zum Ma\u00dfstab f\u00fcr das Kindeswohl entwickelt. Dabei sei ein Kind kein \u201eteilbares Objekt\u201c. Fifty-fifty-Modelle funktionierten nur freiwillig.<\/p>\n<p>Zu \u201eUmplatzierungen\u201c der Kinder komme es sogar in F\u00e4llen mit gewaltt\u00e4tigen V\u00e4tern. Selbst in F\u00e4llen mit P\u00e4dophiliehintergrund werde vom \u201eElternkonflikt\u201c gesprochen. Es sollen sogar in 38 F\u00e4llen Jugendamt und Familiengericht vertreten haben, dass V\u00e4ter Verantwortungsbewusstsein zeigten, da sie nur ihre Frauen schlugen, nicht aber ihre Kinder.<\/p>\n<p><em>Quelle: www.taz.de v. 4.4.2022 <\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ideologische Vorstellungen unter Richtern, Anw\u00e4lten und Jugend\u00e4mtern w\u00fcrden dazu f\u00fchren, dass man Kinder zu Unrecht von ihren M\u00fcttern trennt. Davor warnt der Soziologe Wolfgang Hammer in der Studie \u201eFamilienrecht in Deutschland\u201c, die auf \u00fcber 1.000 F\u00e4llen basiert. Der Hamburger Forscher kritisiert zudem zu lange und belastende Gerichtsverfahren. Beides schade den betroffenen Kindern. Die Studie wirft einen Blick auf die Rechtsprechung der vergangenen 20 Jahre, innerhalb derer das \u201eKindschaftsrecht\u201c reformiert und unter anderem das gemeinsame Sorgerecht von Mutter und Vater als Regelfall festgelegt wurde. Faktisch stieg die Zahl der Sorgestreite stark an, in Ostdeutschland seit 2010 sogar um \u00fcber 50 Prozent. Etliche der F\u00e4lle gelten als \u201ehochkonflikthaft\u201c. An Hammer wandten sich seit 2013 mehr und mehr alleinerziehende M\u00fctter, die ad hoc von ihren Kindern getrennt wurden. In 90 Prozent der 692 von ihm \u00fcberpr\u00fcften F\u00e4lle wurden aufgrund \u201emangelnder Erziehungsf\u00e4higkeit\u201c veranlasste Inobhutnahmen mit einer \u201ezu engen Mutter-Kind-Bindung\u201c begr\u00fcndet. Das sei aber kein Grund f\u00fcr eine Kindeswegnahme, sagt Hammer, der selber fr\u00fcher leitend in einer Beh\u00f6rde t\u00e4tig war und die Studie mit zwei Wissenschaftlerinnen schrieb. 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