{"id":645,"date":"2022-09-13T18:37:51","date_gmt":"2022-09-13T16:37:51","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=645"},"modified":"2022-09-13T18:37:51","modified_gmt":"2022-09-13T16:37:51","slug":"worueber-sich-fondsanleger-beim-ombudsmann-beschweren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2022\/09\/13\/worueber-sich-fondsanleger-beim-ombudsmann-beschweren\/","title":{"rendered":"Wor\u00fcber sich Fondsanleger beim Ombudsmann beschweren"},"content":{"rendered":"<p>Asset Manager m\u00fcssen mitunter an vielen Fronten k\u00e4mpfen. Als Stichworte gen\u00fcgen \u201eRegulierung&#8220; oder \u201eB\u00f6rsenkapriolen&#8220;. Mit einer Sache m\u00fcssen sie sich im Gegensatz zu Versicherungsgesellschaften kaum befassen: Beschwerden von Kunden bei der Schlichtungsstelle. Die Ombudsstelle f\u00fcr Investmentfonds verzeichnete im vergangenen Jahr zwar einen Anstieg der Verbraucherbeschwerden \u2013 aber nur um zwei auf gerade einmal 83 Eingaben, wie aus dem Jahresbericht des Ombudsmanns hervorgeht. Zudem war die Schlichtungsstelle lediglich in 56 F\u00e4llen tats\u00e4chlich zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>In 48,1 Prozent der Verbraucherklagen kam es zu einer einvernehmlichen Beilegung, in 7,1 Prozent der F\u00e4lle haben sich Verbraucher trotz eines Schlichtungsvorschlags zu ihren Lasten mit dem Unternehmen geeinigt. 33,9 Prozent der Schlichtungsantr\u00e4ge waren unbegr\u00fcndet. Die berechtigen Eingaben bezogen sich auf die Bereiche Altersvorsorgevertr\u00e4ge (22 Beschwerden), Depot und Depotf\u00fchrung (18) sowie Fonds und deren Vertrieb (16) \u2013 hier vor allem auf das Management und den Vertrieb geschlossener Fonds.<\/p>\n<p>Insgesamt sieben Verbraucherklagen bezogen sich auf das Management geschlossener Immobilienfonds. Beanstandet wurde unter anderem eine schleppende Investitionst\u00e4tigkeit des Fondsmanagements beziehungsweise versp\u00e4tete Kapitalabrufe sowie die Reduzierung von prognostizierten Aussch\u00fcttungen. Die Anleger wollten daher ihre Fondsbeteiligung r\u00fcckabwickeln oder verlangten die R\u00fccknahme ihrer Anteile \u2013 erfolglos. Die Schlichtungsstelle konnte in keinem Fall ein pflichtwidriges Verhalten der Kapitalverwaltungsgesellschaft feststellen.<\/p>\n<p>In weiteren f\u00fcnf F\u00e4llen beschwerten sich Kunden \u00fcber den Vertrieb von geschlossenen Beteiligungen. Konkret ging es um Private-Equity-Dachfonds. Die Anleger gaben an, falsch beraten worden zu sein: Man habe sie nicht \u00fcber das damit verbundene Totalverlustrisiko aufgekl\u00e4rt, dass die R\u00fcckzahlung nicht in einer Summe, sondern in Teilbetr\u00e4gen erfolge, oder dass die Fondsanteile nicht jederzeit wieder liquidiert werden k\u00f6nnten. Auch hier waren die Beschwerden erfolglos, nach Ansicht der Schlichter wurden die Kunden umfassend aufgekl\u00e4rt.<\/p>\n<p><em>Quelle: www.fondprofessionell.de v. 30.8.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Asset Manager m\u00fcssen mitunter an vielen Fronten k\u00e4mpfen. Als Stichworte gen\u00fcgen \u201eRegulierung&#8220; oder \u201eB\u00f6rsenkapriolen&#8220;. Mit einer Sache m\u00fcssen sie sich im Gegensatz zu Versicherungsgesellschaften kaum befassen: Beschwerden von Kunden bei der Schlichtungsstelle. Die Ombudsstelle f\u00fcr Investmentfonds verzeichnete im vergangenen Jahr zwar einen Anstieg der Verbraucherbeschwerden \u2013 aber nur um zwei auf gerade einmal 83 Eingaben, wie aus dem Jahresbericht des Ombudsmanns hervorgeht. Zudem war die Schlichtungsstelle lediglich in 56 F\u00e4llen tats\u00e4chlich zust\u00e4ndig. In 48,1 Prozent der Verbraucherklagen kam es zu einer einvernehmlichen Beilegung, in 7,1 Prozent der F\u00e4lle haben sich Verbraucher trotz eines Schlichtungsvorschlags zu ihren Lasten mit dem Unternehmen geeinigt. 33,9 Prozent der Schlichtungsantr\u00e4ge waren unbegr\u00fcndet. Die berechtigen Eingaben bezogen sich auf die Bereiche Altersvorsorgevertr\u00e4ge (22 Beschwerden), Depot und Depotf\u00fchrung (18) sowie Fonds und deren Vertrieb (16) \u2013 hier vor allem auf das Management und den Vertrieb geschlossener Fonds. Insgesamt sieben Verbraucherklagen bezogen sich auf das Management geschlossener Immobilienfonds. Beanstandet wurde unter anderem eine schleppende Investitionst\u00e4tigkeit des Fondsmanagements beziehungsweise versp\u00e4tete Kapitalabrufe sowie die Reduzierung von prognostizierten Aussch\u00fcttungen. Die Anleger wollten daher ihre Fondsbeteiligung r\u00fcckabwickeln oder verlangten die R\u00fccknahme ihrer Anteile \u2013 erfolglos. 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