{"id":699,"date":"2022-11-14T18:25:35","date_gmt":"2022-11-14T17:25:35","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=699"},"modified":"2022-11-14T18:25:35","modified_gmt":"2022-11-14T17:25:35","slug":"hamburg-richtet-schlichtungsstelle-zur-gleichstellung-von-menschen-mit-behinderung-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2022\/11\/14\/hamburg-richtet-schlichtungsstelle-zur-gleichstellung-von-menschen-mit-behinderung-ein\/","title":{"rendered":"Hamburg richtet Schlichtungsstelle zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein"},"content":{"rendered":"<p>Menschen mit Behinderungen d\u00fcrfen nicht benachteiligt werden. Kommt es dennoch zu Situationen, in denen es f\u00fcr sie Anlass zur Beschwerde \u00fcber \u00f6ffentliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg gibt, hilft k\u00fcnftig eine Schlichtungsstelle. Sie wird ab dem 1. Januar 2023 bei der \u00d6ffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (\u00d6RA) ihre T\u00e4tigkeit aufnehmen.<\/p>\n<p>Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten, in denen es um Barrierefreiheit und Benachteiligung geht. Sie dient der Umsetzung und Einforderung aller Rechte aus dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HmbBGG). Dieses Gesetz verpflichtet Hamburgs Tr\u00e4ger der \u00f6ffentlichen Gewalt \u2013 also die Fachbeh\u00f6rden und Bezirks\u00e4mter sowie die \u00f6ffentlichen Unternehmen \u2013, Barrieren f\u00fcr Menschen mit Behinderungen zu verhindern bzw. abzubauen. Dazu geh\u00f6ren die Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr, barrierefreie Kommunikation und Geb\u00e4rdensprache, die Gestaltung von Bescheiden und Formularen, Verst\u00e4ndlichkeit und Leichte Sprache sowie barrierefreie Informationstechnik.<\/p>\n<p>Wer sich aufgrund seiner Behinderung von einer \u00f6ffentlichen Stelle benachteiligt f\u00fchlt, kann sich k\u00fcnftig an die Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle, die aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift nach \u00a7 13a des HmbBGG eingerichtet wird, steht allen Menschen mit Behinderungen sowie den verbandsklageberechtigten Verb\u00e4nden kostenfrei offen. Sie arbeitet niedrigschwellig, barrierefrei und unabh\u00e4ngig. Ihre Aufgabe ist es, Streitigkeiten au\u00dfergerichtlich beizulegen. Dazu wird in einem schriftlichen Verfahren eine Stellungnahme der \u00f6ffentlichen Stelle eingeholt und gegebenenfalls ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet.<\/p>\n<p>Die \u00d6RA besteht seit einhundert Jahren und verf\u00fcgt \u00fcber langj\u00e4hrige Erfahrung auf dem Gebiet der streitvermeidenden Konfliktbew\u00e4ltigung. Neben der Schlichtungsstelle des Bundes und der Freien und Hansestadt Bremen ist Hamburg das zweite Bundesland, das mit der Einrichtung einer solchen Schlichtungsstelle das Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen gem\u00e4\u00df der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nochmals in seinem Anliegen bekr\u00e4ftigt und damit dem Ziel der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft einen wesentlichen Schritt n\u00e4herkommt.<\/p>\n<p><em>Quelle: Pressemitteilung Stadt Hamburg v. 4.10.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Menschen mit Behinderungen d\u00fcrfen nicht benachteiligt werden. Kommt es dennoch zu Situationen, in denen es f\u00fcr sie Anlass zur Beschwerde \u00fcber \u00f6ffentliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg gibt, hilft k\u00fcnftig eine Schlichtungsstelle. Sie wird ab dem 1. Januar 2023 bei der \u00d6ffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (\u00d6RA) ihre T\u00e4tigkeit aufnehmen. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten, in denen es um Barrierefreiheit und Benachteiligung geht. Sie dient der Umsetzung und Einforderung aller Rechte aus dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HmbBGG). Dieses Gesetz verpflichtet Hamburgs Tr\u00e4ger der \u00f6ffentlichen Gewalt \u2013 also die Fachbeh\u00f6rden und Bezirks\u00e4mter sowie die \u00f6ffentlichen Unternehmen \u2013, Barrieren f\u00fcr Menschen mit Behinderungen zu verhindern bzw. abzubauen. Dazu geh\u00f6ren die Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr, barrierefreie Kommunikation und Geb\u00e4rdensprache, die Gestaltung von Bescheiden und Formularen, Verst\u00e4ndlichkeit und Leichte Sprache sowie barrierefreie Informationstechnik. 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