{"id":701,"date":"2022-11-14T18:23:41","date_gmt":"2022-11-14T17:23:41","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=701"},"modified":"2022-11-14T18:23:41","modified_gmt":"2022-11-14T17:23:41","slug":"erster-einsatz-seit-gruendung-gemeinsame-schlichtungsstelle-soll-zwischen-ard-und-verlagen-vermitteln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2022\/11\/14\/erster-einsatz-seit-gruendung-gemeinsame-schlichtungsstelle-soll-zwischen-ard-und-verlagen-vermitteln\/","title":{"rendered":"Erster Einsatz seit Gr\u00fcndung: Gemeinsame Schlichtungsstelle soll zwischen ARD und Verlagen vermitteln"},"content":{"rendered":"<p>Apps, Mediatheken, Zeitungswebseiten: Journalistische Angebote fluten das Netz. Streitf\u00e4lle zwischen Verlegern und \u00f6ffentlich-rechtlichem Rundfunk zur Produktabgrenzung nehmen gerade wieder zu. Erstmals kommt jetzt eine gemeinsame Schlichtungsstelle aus Presseverlegern und Rundfunk-Vertretern ins Spiel. Dabei geht es zentral um den Vorwurf, dass das Angebot der \u00f6ffentlich-rechtlichen Sender im Netz zu textlastig sei und damit den Verlagen das Wasser abgrabe.<\/p>\n<p>Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schlichtungsstelle haben am Freitag, 14.10.2022, in Berlin ein konstruktives Gespr\u00e4ch gef\u00fchrt \u2013 Ergebnis offen. Das Schlichtungsverfahren wurde einberufen von der Mediengruppe Magdeburg, Funke Medien Th\u00fcringen sowie der Bremer Tageszeitungen AG und der Nordseezeitung GmbH. Zu den Gegenst\u00e4nden dieses Verfahrens, Telemedienangebot des MDR und Telemedienangebot butenunbinnen.de, wurde festgehalten, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen zum Verbot der Presse\u00e4hnlichkeit bestehen.<\/p>\n<p>Dennoch gab es die Bereitschaft, \u00fcber grunds\u00e4tzliche Handlungsfelder Einigkeit zu erzielen. Innerhalb der jeweiligen Institutionen von ARD und dem VerlageBundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger BDZV soll \u00fcber folgende vier Punkte gesprochen werden:<br \/>\n&#8211; bei \u00dcbernahme von Themen aus Zeitungsangeboten Quellenangabe\/Verlinkungsm\u00f6glichkeit<br \/>\n&#8211; Optimierung der audiovisuellen Darstellungsformen<br \/>\n&#8211; Sicherstellung des Sendungsbezugs<br \/>\n&#8211; Erfolgskriterien\/Zielbild f\u00fcr Online-Angebote zur St\u00e4rkung audiovisueller Angebote<\/p>\n<p>Au\u00dferdem einigten sich die Teilnehmenden der Schlichtungsstelle, dass diese vier Handlungsfelder noch in diesem Jahr auf ihre Machbarkeit \u00fcberpr\u00fcft und zu einer Einigung gef\u00fchrt werden sollen. Die Gespr\u00e4che dazu werden zwischen ARD und BDZV au\u00dferhalb des Schlichtungsverfahrens fortgef\u00fchrt. Schlie\u00dflich ist vereinbart worden, den Austausch in einem regelm\u00e4\u00dfigen Gespr\u00e4ch mindestens einmal pro Jahr fortzusetzen.<\/p>\n<p>Die M\u00f6glichkeit einer Schlichtung in Streitf\u00e4llen zwischen \u00f6ffentlich-rechtlichem Rundfunk und Verlagen ist 2018 in den Medienstaatsvertrag aufgenommen worden. Die gemeinsame Schlichtungsstelle zwischen ARD und BDZV hat nun erstmals am 14.10.2022 getagt. Die Schlichtungsstelle ist laut Vereinbarung parit\u00e4tisch besetzt und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von BDZV und ARD mit folgenden Funktionen: Pr\u00e4sident und Vizepr\u00e4sident des BDZV, ein Mitglied der Gesch\u00e4ftsleitung des jeweils betroffenen Verlages, sowie ARD-Vorsitzender, stellvertretender ARD-Vorsitzender und Intendant der jeweiligen Rundfunkanstalt, deren Angebot betroffen ist.<\/p>\n<p><em>Quelle: Pressemitteilung ARD v. 14.10.2022 <\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Apps, Mediatheken, Zeitungswebseiten: Journalistische Angebote fluten das Netz. Streitf\u00e4lle zwischen Verlegern und \u00f6ffentlich-rechtlichem Rundfunk zur Produktabgrenzung nehmen gerade wieder zu. Erstmals kommt jetzt eine gemeinsame Schlichtungsstelle aus Presseverlegern und Rundfunk-Vertretern ins Spiel. Dabei geht es zentral um den Vorwurf, dass das Angebot der \u00f6ffentlich-rechtlichen Sender im Netz zu textlastig sei und damit den Verlagen das Wasser abgrabe. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schlichtungsstelle haben am Freitag, 14.10.2022, in Berlin ein konstruktives Gespr\u00e4ch gef\u00fchrt \u2013 Ergebnis offen. Das Schlichtungsverfahren wurde einberufen von der Mediengruppe Magdeburg, Funke Medien Th\u00fcringen sowie der Bremer Tageszeitungen AG und der Nordseezeitung GmbH. Zu den Gegenst\u00e4nden dieses Verfahrens, Telemedienangebot des MDR und Telemedienangebot butenunbinnen.de, wurde festgehalten, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen zum Verbot der Presse\u00e4hnlichkeit bestehen. Dennoch gab es die Bereitschaft, \u00fcber grunds\u00e4tzliche Handlungsfelder Einigkeit zu erzielen. Innerhalb der jeweiligen Institutionen von ARD und dem VerlageBundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger BDZV soll \u00fcber folgende vier Punkte gesprochen werden: &#8211; bei \u00dcbernahme von Themen aus Zeitungsangeboten Quellenangabe\/Verlinkungsm\u00f6glichkeit &#8211; Optimierung der audiovisuellen Darstellungsformen &#8211; Sicherstellung des Sendungsbezugs &#8211; Erfolgskriterien\/Zielbild f\u00fcr Online-Angebote zur St\u00e4rkung audiovisueller Angebote Au\u00dferdem einigten sich die Teilnehmenden der Schlichtungsstelle, dass diese vier Handlungsfelder noch in diesem Jahr auf ihre Machbarkeit \u00fcberpr\u00fcft und zu einer Einigung gef\u00fchrt werden sollen. 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