{"id":821,"date":"2023-03-14T21:27:36","date_gmt":"2023-03-14T20:27:36","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=821"},"modified":"2023-03-14T21:27:36","modified_gmt":"2023-03-14T20:27:36","slug":"schlichtungsstelle-wegen-unverstaendlicher-bahndurchsagen-angerufen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2023\/03\/14\/schlichtungsstelle-wegen-unverstaendlicher-bahndurchsagen-angerufen\/","title":{"rendered":"Schlichtungsstelle wegen unverst\u00e4ndlicher Bahndurchsagen angerufen"},"content":{"rendered":"<p>Nur die H\u00e4lfte der Deutschen versteht Hinweisschilder oder Durchsagen im \u00f6ffentlichen Verkehr. Darauf hat die Aktion Mensch auf Facebook hingewiesen und trifft damit auch einen Nerv bei vielen blinden und sehbehinderten Menschen, die bei der Nutzung von Bussen und Bahnen beispielsweise auf gut verst\u00e4ndliche und verl\u00e4ssliche Durchsagen angewiesen sind. Die mit fehlenden oder qualitativ schlechten Durchsagen verbundenen Benachteiligungen haben Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3 veranlasst, diesbez\u00fcglich die Schlichtungsstelle nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz f\u00fcr eine entsprechende Schlichtung mit dem Bundesverkehrsministerium einzuschalten.<\/p>\n<p>Die Einsch\u00e4tzung des Ministeriums, wonach die Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips inzwischen in den meisten Verkehrsunternehmen \u00fcbliche Praxis sei, sieht und h\u00f6rt Ottmar Miles-Paul beispielsweise in seiner Praxis noch l\u00e4ngst nicht als gegeben. Den blo\u00dfen Verweis auf die Zust\u00e4ndigkeit der L\u00e4nder bzw. auf Regelungen in den Nahverkehrspl\u00e4nen l\u00e4sst Ottmar Miles-Paul gerade im Hinblick auf die 1,5 Milliarden Euro, die zuk\u00fcnftig zur Finanzierung des 49-Euro-Tickets vom Bund an die L\u00e4nder gezahlt werden sollen, nicht gelten. Der Bund soll seiner Meinung nach seinen Einfluss geltend machen, dass die Barrierefreiheit auch im Bereich der Informationen und Durchsagen im \u00f6ffentlichen Nah- und Fernverkehr m\u00f6glichst einheitlich sichergestellt wird.<\/p>\n<p><em>Quelle www.kobinet-nachrichten.org 5.2.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nur die H\u00e4lfte der Deutschen versteht Hinweisschilder oder Durchsagen im \u00f6ffentlichen Verkehr. Darauf hat die Aktion Mensch auf Facebook hingewiesen und trifft damit auch einen Nerv bei vielen blinden und sehbehinderten Menschen, die bei der Nutzung von Bussen und Bahnen beispielsweise auf gut verst\u00e4ndliche und verl\u00e4ssliche Durchsagen angewiesen sind. Die mit fehlenden oder qualitativ schlechten Durchsagen verbundenen Benachteiligungen haben Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3 veranlasst, diesbez\u00fcglich die Schlichtungsstelle nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz f\u00fcr eine entsprechende Schlichtung mit dem Bundesverkehrsministerium einzuschalten. Die Einsch\u00e4tzung des Ministeriums, wonach die Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips inzwischen in den meisten Verkehrsunternehmen \u00fcbliche Praxis sei, sieht und h\u00f6rt Ottmar Miles-Paul beispielsweise in seiner Praxis noch l\u00e4ngst nicht als gegeben. Den blo\u00dfen Verweis auf die Zust\u00e4ndigkeit der L\u00e4nder bzw. auf Regelungen in den Nahverkehrspl\u00e4nen l\u00e4sst Ottmar Miles-Paul gerade im Hinblick auf die 1,5 Milliarden Euro, die zuk\u00fcnftig zur Finanzierung des 49-Euro-Tickets vom Bund an die L\u00e4nder gezahlt werden sollen, nicht gelten. 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