{"id":869,"date":"2023-05-14T12:28:48","date_gmt":"2023-05-14T10:28:48","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=869"},"modified":"2023-05-14T12:28:48","modified_gmt":"2023-05-14T10:28:48","slug":"bundesjustizminister-ueberarbeitet-deutsches-schiedsverfahrensrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2023\/05\/14\/bundesjustizminister-ueberarbeitet-deutsches-schiedsverfahrensrecht\/","title":{"rendered":"Bundesjustizminister \u00fcberarbeitet deutsches Schiedsverfahrensrecht"},"content":{"rendered":"<p>Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat j\u00fcngst ein Eckpunktepapier zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts vorgelegt. Die Vorschl\u00e4ge zielen darauf, die Attraktivit\u00e4t Deutschlands als Schiedsstandort im internationalen Wettbewerb weiter zu st\u00e4rken und das Schiedsverfahrensrecht an die Bed\u00fcrfnisse der heutigen Zeit anzupassen.<\/p>\n<p>Die schiedsrechtlichen Reformbestrebungen erg\u00e4nzen das parallele Rechtsetzungsvorhaben des Bundesministeriums der Justiz zu den Commercial Courts. Durch beide Vorhaben soll der Streitbeilegungsstandort Deutschland insgesamt gest\u00e4rkt werden. Konkret soll die Austragung von Handelsstreitigkeiten attraktiver werden \u2013 gleichviel ob vor staatlichen Zivilgerichten oder vor nichtstaatlichen Schiedsgerichten.<\/p>\n<p>Momentan m\u00fcssen Schiedsvereinbarungen bestimmten Formanforderungen gen\u00fcgen (\u00a7 1031 ZPO). Im Wirtschaftsverkehr soll nun der Abschluss von formfreien Schiedsvereinbarungen erm\u00f6glicht werden. Zuk\u00fcnftig werden Schiedsvereinbarungen daher auf jedem denkbaren Weg geschlossen<\/p>\n<p>In der Handelsschiedsgerichtsbarkeit wird oft um hohe Streitwerte gestritten und um bedeutsame Rechtsfragen gerungen. Vor diesem Hintergrund soll die Entscheidungstransparenz in der Handelsschiedsgerichtsbarkeit gest\u00e4rkt und die richterliche Fortentwicklung des Rechts gef\u00f6rdert werden. Hierzu soll die Ver\u00f6ffentlichung von Schiedsspr\u00fcchen durch das Schiedsgericht gesetzlich gestattet werden, wenn die Parteien mit der Ver\u00f6ffentlichung einverstanden sind.<\/p>\n<p>Mit Blick auf die guten praktischen Erfahrungen in den letzten Jahren soll gesetzlich abgesichert werden, dass m\u00fcndliche Verhandlungen vor Schiedsgerichten ganz oder teilweise im Wege einer zeitgleichen Bild- und Ton\u00fcbertragung (\u201eVideokonferenz\u201c) durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. So wird die Digitalisierung des Verfahrensrechts weiter gest\u00e4rkt.<\/p>\n<p>An ein Schiedsverfahren kann sich ein Aufhebungs- oder Vollstreckbarerkl\u00e4rungsverfahren anschlie\u00dfen, mit dem der Schiedsspruch durch staatliche Gerichte aufgehoben oder f\u00fcr vollstreckbar erkl\u00e4rt wird. Da die englische Sprache in der Handelsschiedsgerichtsbarkeit von \u00fcberragender Bedeutung ist, sollen f\u00fcr diese Aufhebungs- und Vollstreckbarerkl\u00e4rungsverfahren Erleichterungen im Hinblick auf die englische Sprache geschaffen werden: Sowohl der Schiedsspruch als auch andere Schriftst\u00fccke aus dem Schiedsverfahren sollen in diesen Verfahrensarten bei Gericht in englischer Sprache vorgelegt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sollen in Aufhebungs- und Vollstreckbarerkl\u00e4rungsverfahren die Commercial Courts in denjenigen L\u00e4ndern zust\u00e4ndig sein, die diese besonderen Spruchk\u00f6rper bei den Oberlandesgerichten einf\u00fchren und diese Verfahren den Commercial Courts zuweisen. Mit dem Einverst\u00e4ndnis der Parteien sollen die Verfahren vor den Commercial Courts auch vollst\u00e4ndig in englischer Sprache gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das Eckpunktepapier ist auf der Website des BMJ abrufbar (Kurzlink: https:\/\/ottosc.hm\/VLEei)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat j\u00fcngst ein Eckpunktepapier zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts vorgelegt. Die Vorschl\u00e4ge zielen darauf, die Attraktivit\u00e4t Deutschlands als Schiedsstandort im internationalen Wettbewerb weiter zu st\u00e4rken und das Schiedsverfahrensrecht an die Bed\u00fcrfnisse der heutigen Zeit anzupassen. Die schiedsrechtlichen Reformbestrebungen erg\u00e4nzen das parallele Rechtsetzungsvorhaben des Bundesministeriums der Justiz zu den Commercial Courts. Durch beide Vorhaben soll der Streitbeilegungsstandort Deutschland insgesamt gest\u00e4rkt werden. Konkret soll die Austragung von Handelsstreitigkeiten attraktiver werden \u2013 gleichviel ob vor staatlichen Zivilgerichten oder vor nichtstaatlichen Schiedsgerichten. Momentan m\u00fcssen Schiedsvereinbarungen bestimmten Formanforderungen gen\u00fcgen (\u00a7 1031 ZPO). Im Wirtschaftsverkehr soll nun der Abschluss von formfreien Schiedsvereinbarungen erm\u00f6glicht werden. Zuk\u00fcnftig werden Schiedsvereinbarungen daher auf jedem denkbaren Weg geschlossen In der Handelsschiedsgerichtsbarkeit wird oft um hohe Streitwerte gestritten und um bedeutsame Rechtsfragen gerungen. Vor diesem Hintergrund soll die Entscheidungstransparenz in der Handelsschiedsgerichtsbarkeit gest\u00e4rkt und die richterliche Fortentwicklung des Rechts gef\u00f6rdert werden. Hierzu soll die Ver\u00f6ffentlichung von Schiedsspr\u00fcchen durch das Schiedsgericht gesetzlich gestattet werden, wenn die Parteien mit der Ver\u00f6ffentlichung einverstanden sind. Mit Blick auf die guten praktischen Erfahrungen in den letzten Jahren soll gesetzlich abgesichert werden, dass m\u00fcndliche Verhandlungen vor Schiedsgerichten ganz oder teilweise im Wege einer zeitgleichen Bild- und Ton\u00fcbertragung (\u201eVideokonferenz\u201c) durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. 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