{"id":882,"date":"2023-05-14T12:37:40","date_gmt":"2023-05-14T10:37:40","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=882"},"modified":"2023-05-14T12:38:30","modified_gmt":"2023-05-14T10:38:30","slug":"untersuchung-zum-rueckgangs-der-eingangszahlen-bei-den-zivilgerichten-abgeschlossen-mediation-spielt-kaum-eine-rolle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2023\/05\/14\/untersuchung-zum-rueckgangs-der-eingangszahlen-bei-den-zivilgerichten-abgeschlossen-mediation-spielt-kaum-eine-rolle\/","title":{"rendered":"Untersuchung zum R\u00fcckgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten abgeschlossen \u2013 Mediation spielt kaum eine Rolle"},"content":{"rendered":"<p>Im September 2020 hatte das Bundesjustizministerium einen Forschungsauftrag erteilt, um sich Klarheit dar\u00fcber zu verschaffen, warum die Eingangszahlen bei den Zivilgerichten so stark zur\u00fcckgegangen sind. Mittlerweile hat das Forscherkonsortium rund um <em>Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich<\/em>, <em>Prof. Dr. Armin H\u00f6land<\/em> und <em>Monika N\u00f6hre<\/em>, Pr\u00e4sidentin des Kammergerichts a.D., ihren Abschlussbericht vorgelegt.<\/p>\n<p>Die Entwicklung der Klageeing\u00e4nge bei Amts- und Landgerichten und die der erledigten Verfahren verlaufen nahezu parallel und sind seit Jahren r\u00fcckl\u00e4ufig. Im Untersuchungszeitraum zwischen 2005 und 2019 gingen die erstinstanzlichen Verfahren bei Zivilgerichten um mehr als 600.000 Verfahren zur\u00fcck, das entspricht einem R\u00fcckgang um 32,5 %. Dabei sind die Amtsgerichte sowohl in absoluten Zahlen (-522.746) als auch anteilig (-36,1 %) st\u00e4rker vom R\u00fcckgang betroffen als die Landgerichte.<\/p>\n<p>Insgesamt l\u00e4sst sich nach Ansicht der Forscher in der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der zu untersuchenden Problematik nicht ein einzelner Erkl\u00e4rungsansatz finden, der f\u00fcr sich genommen vollst\u00e4ndig den R\u00fcckgang der Klageeingangszahlen erkl\u00e4ren w\u00fcrde \u2013 dies beansprucht auch nahezu keiner der Erkl\u00e4rungsans\u00e4tze f\u00fcr sich. Dieses Ph\u00e4nomen d\u00fcrfte nur durch eine Kombination mehrerer Faktoren erkl\u00e4rbar sein. Es besteht bereits weniger Bedarf f\u00fcr staatliche Konfliktl\u00f6sung aufgrund einer ge\u00e4nderten konfliktabgeneigten Mentalit\u00e4t in der Bev\u00f6lkerung und in den Unternehmen. Schon fr\u00fchzeitig wird zur Konfliktvermeidung angesetzt. Viele Unternehmen versuchen, Prozesse zu vermeiden und setzen auf internes Beschwerdemanagement.<\/p>\n<p>Im Gefolge ihrer \u201ewachsenden Popularit\u00e4t\u201c zu Beginn der 2000er Jahre begannen auch Rechtsschutzversicherer, die Mediation als konsensuale Form der Streitbeilegung in ihr Leistungsangebot aufzunehmen. \u201eWir haben eine Zeitlang gedacht, dass Mediation ein Zukunftsmodell sei. Aber diese Erwartung hat sich nicht erfu\u0308llt\u201c, zitiert die Studie einen Versicherungsvertreter. An die Stelle hoher Erwartungen vor zwei Jahrzehnten ist Ern\u00fcchterung getreten. Die Expertengespr\u00e4che mit Vertreterinnen und Vertretern von Rechtsschutzversicherungen m\u00fcnden in \u00fcbereinstimmenden Befunden. Danach ist das Angebot der Mediation zwar im Leistungsangebot der Rechtsschutzversicherer enthalten, werde jedoch kaum nachgefragt. Mediation sei wenig bekannt. Das Angebot m\u00fcsse h\u00e4ufig im Kontaktgespr\u00e4ch erst erl\u00e4utert werden. Mediation wird nicht gekauft, sondern verkauft, hei\u00dft es in dem Abschlussbericht.<\/p>\n<p>Der Abschlussbericht ist unter auf der Website des BMJ abrufbar (Kurzlink <a href=\"https:\/\/ottosc.hm\/nvZru\">https:\/\/ottosc.hm\/nvZru<\/a>)<\/p>\n<p>Den Erkenntnissen der Untersuchung mit Blick auf die au\u00dfergerichtliche Streitbeilegung widmet sich das Forscherteam in der August-Ausgabe der ZKM.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im September 2020 hatte das Bundesjustizministerium einen Forschungsauftrag erteilt, um sich Klarheit dar\u00fcber zu verschaffen, warum die Eingangszahlen bei den Zivilgerichten so stark zur\u00fcckgegangen sind. Mittlerweile hat das Forscherkonsortium rund um Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, Prof. Dr. Armin H\u00f6land und Monika N\u00f6hre, Pr\u00e4sidentin des Kammergerichts a.D., ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Entwicklung der Klageeing\u00e4nge bei Amts- und Landgerichten und die der erledigten Verfahren verlaufen nahezu parallel und sind seit Jahren r\u00fcckl\u00e4ufig. Im Untersuchungszeitraum zwischen 2005 und 2019 gingen die erstinstanzlichen Verfahren bei Zivilgerichten um mehr als 600.000 Verfahren zur\u00fcck, das entspricht einem R\u00fcckgang um 32,5 %. Dabei sind die Amtsgerichte sowohl in absoluten Zahlen (-522.746) als auch anteilig (-36,1 %) st\u00e4rker vom R\u00fcckgang betroffen als die Landgerichte. Insgesamt l\u00e4sst sich nach Ansicht der Forscher in der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der zu untersuchenden Problematik nicht ein einzelner Erkl\u00e4rungsansatz finden, der f\u00fcr sich genommen vollst\u00e4ndig den R\u00fcckgang der Klageeingangszahlen erkl\u00e4ren w\u00fcrde \u2013 dies beansprucht auch nahezu keiner der Erkl\u00e4rungsans\u00e4tze f\u00fcr sich. 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