{"id":992,"date":"2023-09-14T11:50:35","date_gmt":"2023-09-14T09:50:35","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=992"},"modified":"2023-09-14T11:50:35","modified_gmt":"2023-09-14T09:50:35","slug":"ombudsstelle-investmentfonds-geringes-beschwerdeaufkommen-auch-in-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2023\/09\/14\/ombudsstelle-investmentfonds-geringes-beschwerdeaufkommen-auch-in-2022\/","title":{"rendered":"Ombudsstelle Investmentfonds: geringes Beschwerdeaufkommen auch in 2022"},"content":{"rendered":"<p>Die Ombudsstelle f\u00fcr Investmentfonds ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle im Finanzbereich und k\u00fcmmert sich im Kern um Streitfragen \u00fcber Fondsprodukte und Finanzdienstleistungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. Sie wird vom Fondsverband BVI betrieben und pr\u00fcft Verbraucherbeschwerden in seiner Zust\u00e4ndigkeit u. a. f\u00fcr offene und geschlossene Fonds, Altersvorsorge und Depotf\u00fchrung unabh\u00e4ngig wie ein staatliches Gericht nach Recht und Gesetz. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro kann er verpflichtend gegen\u00fcber einem Unternehmen entscheiden, wenn es nicht um grunds\u00e4tzliche Fragen geht.<\/p>\n<p>F\u00fcr das Jahr 2022 wurde nun der Jahresbericht der Ombudsstelle f\u00fcr Investmentfonds ver\u00f6ffentlicht. Insgesamt sind die Beschwerden, wie auch in den Vorjahren, weiterhin gering, relativ betrachtet sind sie allerdings gestiegen. Vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 gingen bei der Ombudsstelle 112 Eingaben ein. Dies entspricht einem Zuwachs der Verbraucherkontakte um gut 35 Prozent gegen\u00fcber 2021 \u2013 da waren es 83. Die Erh\u00f6hung der Eingangszahlen seien laut Jahresbericht im Wesentlichen auf Schlichtungsantr\u00e4ge zur\u00fcckzuf\u00fchren, mit denen ein Rechtsanwalt f\u00fcr 23 Verbraucherinnen und Verbraucher Prospekthaftungsanspr\u00fcche im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsbeteiligungen an einem geschlossenen Immobilienfonds geltend gemacht.<\/p>\n<p>13 Eingaben konnte die Ombudsstelle mangels Zust\u00e4ndigkeit nicht bearbeiten. Diese Eingaben betrafen Unternehmen, die nicht am Verfahren der Ombudsstelle teilnehmen und\/oder Sachverhalte abseits des Fondsgesch\u00e4fts nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. In 22 F\u00e4llen stellten Verbraucher weiterhin keinen Schlichtungsantrag, sondern nur allgemeine Anfragen. Die Ombudsstelle war hiernach f\u00fcr 77 aller Eingaben zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Das klassische Fondsgesch\u00e4ft, also die Verwaltung von offenen Fonds, war mit knapp 8 Prozent dieser 77 Eingaben nur in geringem Ma\u00df von Verbraucherbeschwerden betroffen \u2013 wie auch in den Vorjahren. Die meisten Eingaben (36,36 Prozent) gab es zu geschlossenen Fonds, gefolgt von Eingaben zu fondsbasierten Altersvorsorgevertr\u00e4gen (z. B. Riester) und zur Depotf\u00fchrung im Zusammenhang mit Fondsanlagen.<\/p>\n<p>Die 77 Eingaben konnten s\u00e4mtlich bis Redaktionsschluss des Jahresberichts Mitte Juni 2023 bearbeitet werden. In 16 F\u00e4llen konnte die Ombudsstelle bereits im Dialog mit den Unternehmen befrieden und damit 20,8 Prozent der Streitigkeiten ohne einen Schlichtungsspruch bzw. -vorschlag einer L\u00f6sung zuf\u00fchren. Die Unternehmen haben dabei den Verbraucherbegehren in zw\u00f6lf F\u00e4llen vollst\u00e4ndig entsprochen, in einem Fall konnten die Parteien eine Einigung erzielen und in drei F\u00e4llen konnte die Streitigkeit gekl\u00e4rt werden, indem Verbrauchern der streitgegenst\u00e4ndliche Sachverhalt nachvollziehbar erl\u00e4utert und ein aufgekommenes Missverst\u00e4ndnis aus dem Weg ger\u00e4umt wurde.<\/p>\n<p>In 47 F\u00e4llen hat der Ombudsmann Schlichtungsvorschl\u00e4ge erlassen. Hiervon ergingen vier zugunsten der Verbraucher, die in allen F\u00e4llen zu einer Einigung f\u00fchrten. In den \u00fcbrigen 43 F\u00e4llen erwiesen sich die Schlichtungsantr\u00e4ge als unbegr\u00fcndet. Gleichwohl hat ein Verbraucher den Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns zu seinen Lasten akzeptiert.<\/p>\n<p>Im Ergebnis haben die Ombudsverfahren 2022 in 27,3 Prozent der F\u00e4lle zu einer einvernehmlichen Beilegung von Streitigkeiten gef\u00fchrt, soweit es um Eingaben ging, f\u00fcr die die Ombudsstelle zust\u00e4ndig war. Verbraucher hatten hierbei in 26 Prozent der F\u00e4lle Erfolg. \u00dcber 55 Prozent der Schlichtungsantr\u00e4ge waren unbegr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Der Jahresbericht ist auf der Website der Ombudsstelle f\u00fcr Investmentfonds abrufbar (Kurzlink https:\/\/ottosc.hm\/ZEUa6)<\/p>\n<p><em>Quelle: www.asscompact.de v. 10.8.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Ombudsstelle f\u00fcr Investmentfonds ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle im Finanzbereich und k\u00fcmmert sich im Kern um Streitfragen \u00fcber Fondsprodukte und Finanzdienstleistungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. 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