Am 29.11.2024 hat das OLG Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle mit Stand 1.1.2025 veröffentlicht. Es sind diesmal nur geringfügige Änderungen vorgenommen worden.
So sind neben marginalen Änderungen beim Kindesunterhalt die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle an einigen Stellen redaktionell überarbeitet worden. Der Studierendenbedarf wurde von 930 € auf 990 € (Wohnanteil 440 €) erhöht. Die Vorgaben zur Bemessung der berufsbedingten Aufwendungen, zur Berücksichtigung von Schulden sowie zur Anrechnung von Anrechnung von Ausbildungsvergütungen sind entfallen, da die Gerichte dies in ihren jeweiligen Unterhaltsleitlinien eigenständig regeln.
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VorsRiOLG a.D. Heinrich Schürmann erläutert – wie jedes Jahr – in Ausgabe 1/2025 des FamRB die Beweggründe für die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle und zeigt umfassend und dezidiert ihre Auswirkungen für die Beratungspraxis auf.
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Düsseldorfer Tabelle
Beiträge zur Düsseldorfer Tabelle in FamRB 1/2025
- Schürmann, Düsseldorfer Tabelle 2025, FamRB 2025, 26.
- Vossenkämper, Arbeitshilfe zur Düsseldorfer Tabelle 2025, FamRB 2025, 43.
Weitere Unterhaltsleitlinien
- Brandenburg (2025)
- Frankfurt_aM (2025)
- Hamburg (2025)
- NRW (2025) (gemeinsame Unterhaltsleitlinie OLG Düsseldorf, OLG Hamm und OLG Köln)
Stand: 17.12.2024