Düsseldorfer Tabelle 2025 und weitere Unterhaltsleitlinien

Am 29.11.2024 veröffentlichte das OLG Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle 2025. Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) vom 23.12.2024 wurde das Kindergeld zum 1.1.2025 auf 255 Euro erhöht. Infolgedessen wurde eine aktualisierte Fassung der Tabelle veröffentlicht. Im Vergleich zur Fassung vom 29.11.2024 wurden der Anhang „Tabelle Zahlbeträge“ sowie das Berechnungsbeispiel zu Anmerkung C (Mangelfälle) geändert.

Inhaltlich sind diesmal nur geringfügige Änderungen vorgenommen worden. So sind neben marginalen Änderungen beim Kindesunterhalt die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle an einigen Stellen redaktionell überarbeitet worden. Der Studierendenbedarf wurde von 930 € auf 990 € (Wohnanteil 440 €) erhöht. Die Vorgaben zur Bemessung der berufsbedingten Aufwendungen, zur Berücksichtigung von Schulden sowie zur Anrechnung von Anrechnung von Ausbildungsvergütungen sind entfallen, da die Gerichte dies in ihren jeweiligen Unterhaltsleitlinien eigenständig regeln.

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VorsRiOLG a.D. Heinrich Schürmann erläutert – wie jedes Jahr – in Ausgabe 1/2025 des FamRB die Beweggründe für die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle und zeigt umfassend und dezidiert ihre Auswirkungen für die Beratungspraxis auf.

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Düsseldorfer Tabelle

Beiträge zur Düsseldorfer Tabelle in FamRB 1/2025 

Weitere Unterhaltsleitlinien

Bitte beachten Sie: noch nicht alle Unterhaltsleitlinien haben den erhöhten Kindergeldbeitrag berücksichtigt.

Stand: 18.2.2025

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