Durch die Strukturreform des Versorgungsausgleichs im Jahr 2009 erfolgte die Umstellung des früheren Gesamtausgleichs hin zum Einzelausgleich der erworbenen Anrechte.
Der BGH hat seitdem in mehr als 200 Fällen Recht gesprochen, darunter auch große Leitentscheidungen getroffen, wie etwa
- zum Ausgleich sicherungshalber abgetretener Anrechte
- zum sog. „Werteverzehr“ bei laufender Versorgung oder
- zum Ausgleich von Grundrenten-Entgeltpunkten
Andere Entscheidungen klären Details der verästelten Rechtsmaterie.
RiBGH Dr. Claudio Nedden-Boeger hat eine systematische Zusammenstellung und Sortierung dieser BGH-Entscheidungen erstellt. Sein Online-Beitrag bietet sowohl einen umfassenden Überblick als auch eine durchsuchbare Sammlung. Alle Entscheidungen sind mit den Volltexten in der FamRZ und den dazugehörigen Entscheidungsbesprechungen im FamRB verlinkt.
Die praktische Arbeitshilfe
Nedden-Boeger, Fünfzehn Jahre Versorgungsausgleichsgesetz in der Rechtsprechung des BGH – Eine systematische Übersicht, FamRB 2025, S3
finden Sie
sowohl in Ihrem Beratermodul Familienrecht bei Otto Schmidt online: https://ottosc.hm/ZH6fW
als auch bei juris: https://ottosc.hm/NTBpx