Online-Dossier: Kindschaftsrechtsreform, Familienverfahrensrecht und Schutz vor häuslicher Gewalt in der familienrechtlichen Praxis

Mit dem Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) ist eine weitreichende Neuordnung der Vorschriften zum Sorge- und Umgangsrecht geplant. Das Kindeswohl soll als leitender Maßstab deutlicher hervorgehoben werden. Daneben sind Neuerungen zur Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge, zu Sorge- und Umgangsvereinbarungen sowie zur Rechtsstellung des Kindes vorgesehen. Verschiedene Betreuungsmodelle nach einer Trennung sollen ausdrücklich geregelt werden, ohne ein bestimmtes Modell als Leitbild festzulegen.

Parallel sind Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren vorgesehen. Bedeutsam sind etwa die erweiterte Verfahrensfähigkeit von Kindern ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die Anfechtbarkeit einstweiliger Umgangsentscheidungen sowie die Voraussetzungen für die Wiederholung persönlicher Anhörungen im Beschwerdeverfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz vor häuslicher Gewalt. Die Entwürfe enthalten ausdrückliche Vorgaben zu deren Berücksichtigung bei kindschaftsrechtlichen Entscheidungen sowie zum gerichtlichen Vorgehen bei Gewaltvorwürfen. Zum Reformzusammenhang gehört auch das bereits verkündete Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz, das Schutzinstrumente im Umgangsrecht vorsieht und dessen wesentliche Regelungen am 1.7.2027 in Kraft treten. Ergänzende Vorhaben betreffen den Schutz abhängiger Personen, die Loslösung aus gemeinsamen Mietverhältnissen und die psychosoziale Prozessbegleitung von Opfern häuslicher Gewalt.

Mit unserem Online-Dossier begleiten wir die Reformen und erschließen Ihnen Aufsätze und Gesetzgebungsmaterialien zu den geplanten und bereits beschlossenen Änderungen. Beiträge für die Beratungspraxis ergänzen den Überblick. Im Mittelpunkt steht die Bedeutung der Reformen für die familienrechtliche Praxis. Alle Beiträge sind im Aktionsmodul FamRZ Familienrecht abrufbar.

I. Aufsätze

Zur Kindschaftsrechtsreform

Keuter, Alter Wein in neuen Schläuchen? – Zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG), FamRZ 2026, 1057.

Burghart, Kindesschutzrechtliche Maßnahmen nach dem Referentenentwurf eines Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes: misslungene „Klarstellungen“ und verpasste Gelegenheiten, FamRZ 2026, 1141.

Zum familiengerichtlichen Verfahren und zum Schutz vor häuslicher Gewalt

Dürbeck, Besserer Opferschutz vor häuslicher Gewalt im familiengerichtlichen Verfahren? Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz, FamRZ 2026, 1305.

Groß, Ein neues Leitbild für den Umgang mit häuslicher Gewalt im Kindschaftsrecht? Zu den Referentenentwürfen 2026, FamRZ 2026, 1221.

Volke, Der Begriff „häusliche Gewalt“ nach Art. 3 lit. b der Istanbul Konvention – Definitionen und Abgrenzungen, FamRZ 2026, 1565.

Zur bisherigen Reformdiskussion

Kischkel, Umgangs- und Sorgeverfahren unter Berücksichtigung aktueller Reformvorhaben, FamRZ 2026, 1.

Zur Beratungspraxis und zum familiengerichtlichen Verfahren

Greb, Elektronische Aufenthaltsüberwachung, Täterarbeit und co. – Was Rechtsanwält:innen künftig bei der Mandatsarbeit in Fällen häuslicher Gewalt erwartet, FamRB 2026, 285.

Birnbaum, Umsetzung der Istanbul-Konvention in familiengerichtlichen Kindschaftsverfahren aus Sicht der Instanzrechtsprechung, FamRZ 2026, 588.

Ladenburger, Partnerschaftsgewalt und Umgang (Teil 1) – Folgen von Partnerschaftsgewalt und Implikationen für das Umgangsverfahren, FamRB 2025, 416; Partnerschaftsgewalt und Umgang (Teil 2) – Verfahrensrechtliche Herausforderungen und Strategien, FamRB 2025, 504.

II. Gesetzgebungsverfahren

Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG (Referentenentwurf)
Reform des Sorge- und Umgangsrechts und Stärkung der Kinderrechte. (Link)

Familienverfahrensrecht – Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz (Regierungsentwurf)
Verfahrensrechtlicher Schutz gewaltbetroffener Eltern und Kinder sowie weitere Änderungen des Familienverfahrensrechts. (Link)

Gesetz zur weiteren Verbesserung des Schutzes bei häuslicher Gewalt (Referentenentwurf)
Schutz abhängiger Personen und erleichterte Loslösung aus gemeinsamen Mietverhältnissen. (Link)

Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (verkündet)
Schutzinstrumente im Gewaltschutz- und Umgangsrecht. (Link)

Ergänzend: Opferschutz bei häuslicher Gewalt 
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung (Regierungsentwurf) (Link). Zum Modellprojekt an ausgewählten Familiengerichten zur psychosozialen Prozessbegleitung von Opfern häuslicher Gewalt (Link).

III. Weiteres

FamRZ-Podcast Folge 36: Gewalt gegen Frauen mit einem Blick auf die aktuellen Gesetzesvorhaben (Link)

Online-Dossier: Die große Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Am 1.1.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Es bleibt „kein Stein auf dem anderen“, alles ist neu strukturiert, die Paragrafen sind „gewandert“. Neben der grundlegenden Modernisierung des Rechts der Vormundschaft über Minderjährige, der Pflegschaft sowie der Betreuung Volljähriger kommt ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in medizinischen Angelegenheiten und die Vorsorgevollmacht erhält mit § 1820 BGB n.F. einen eigenen Paragrafen.

Wir bieten Ihnen – in diesem Online-Dossier für Sie zusammengestellt – in unseren Werken und Datenbanken alle benötigten Arbeitsmittel – von der hilfreichen Synopse bis hin zur profunden Kommentierung, um sich im neuen Recht schnell zurechtzufinden.

FamRB-Aufsätze zum Familienrecht

  • Sarres, Aktuelle Aspekte zur Vorsorgevollmacht, FamRB 2023, 38
  • Kemper, Die große Reform: Das Notvertretungsrecht für Ehegatten kommt, FamRB 2021, 260
  • Bartels, Die große Reform: Primat der Wünsche des Betreuten – die neuen Vorschriften des Betreuungsrechts, FamRB 2021, 204
  • Bartels, Die große Reform: Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht, FamRB 2021, 113

FamRZ-Aufsatzserie zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

  • Böhm, Die Suspendierung von Vorsorgevollmachten nach dem neuen § 1820 Abs. 4 BGB, FamRZ 2022, 1253
  • Krämer, Die neue Funktion der Betreuungsbehörden nach der Reform des Betreuungsrechts, FamRZ 2022, 927
  • Dodegge, Vom Wohl des Betroffenen zu dessen Wünschen und Willen – neue Maßstäbe für die Betreuertätigkeit, FamRZ 2022, 844
  • Reh, Die Auswahl und Typisierung des Betreuers im Lichte des zum 1.1.2023 in Kraft tretenden Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, FamRZ 2022, 673
  • Wagner, Neufassung der Art. 7, 15, 17b II und 24 EGBGB durch das Gesetz zur Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts, FamRZ 2022, 405
  • Gottwald, Die neue Prozessfähigkeit bei rechtlicher Betreuung, FamRZ 2022, 331
  • Schneider, Bestimmungsbefugnisse des Betreuers im Lichte der Reform des Betreuungsrechts (insbesondere Aufenthalts- und Umgangsbestimmung, FamRZ 2022, 1
  • Croon-Gestefeld, Das gesetzliche Notvertretungsrecht von Ehegatten und seine kollisionsrechtliche Anknüpfung, FamRZ 2021, 1939
  • Kurze, Reform ist gut – Kontrolle ist besser?, FamRZ 2021, 1934
  • Socha, Die Auskunftspflicht des Betreuers gegenüber Angehörigen nach dem neuen § 1822 BGB, FamRZ 2021, 1861
  • Hoffmann, Der zusätzliche Pfleger nach § 1776 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, FamRZ 2021, 1773
  • Veit, Die Rechtsstellung der Pflegeperson nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, FamRZ 2021, 1501
  • Müller-Engels, Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung in der Reform – was kommt, was bleibt?, FamRZ 2021, 645
  • Christl, Akzeptanz und Qualität ehrenamtlicher Betreuung in der Reform, FamRZ 2021, 81
  • Socha, Sicherheit statt Sollbruchstelle – der „vorläufige Vormund“ in der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, FamRZ 2021, 87
  • Wedel/Kraemer/Hyla, Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht aus Sicht der Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen, FamRZ 2021, 77
  • Dutta, Handlungsbefugnisse von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge – ein weiterer Versuch für einen neuen § 1358 BGB, FamRZ 2020, 1881
  • Schneider, Die Neuregelung des Betreuungsrechts, FamRZ 2020, 1796
  • Dürbeck, Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 25.9.2020, FamRZ 2020, 1789
  • Münch, Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: Vermögensverwaltung, FamRZ 2020, 1513

Beiträge aus der Zeitschrift Rpfleger zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

  • Felix, Die Genehmigungstatbestände im neuen Betreuungsrecht (Teil 1), Rpfleger 2022, 541
  • Luther, Jahresgebühren in Betreuungssachen, Rpfleger 2022, 289
  • Harm, Gerichtsgebühren beim sog. Behindertentestament, Rpfleger 2022, 229
  • Hofer, Streit um die Gerichtsgebühren beim sog. Behindertentestament kontra Fürsorge und Aufsicht des Betreuungsgerichts, Rpfleger 2021, 677
  • Harm, Die Reform des Betreuungsrechts – Teil 1: Neues Verfahren zur Wohnungsaufgabe, Rpfleger 2021, 613
  • Harm, Die Entwicklung im Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht seit 2019 bis Mai 2021 (ohne Vergütungsrecht), Rpfleger 2021, 556
  • Christl , Umsetzung der Reformziele im Vorgriff auf die Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023, Rpfleger 2021, 549
  • Gojowczyk, Zur funktionellen Zuständigkeit für die Abgabe des Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht (§§ 4, 273 FamFG), Rpfleger 2021, 463
  • Felix, Das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, Rpfleger 2019, 624

 


 

Aus Erman, BGB Kommentar

online first

Infolge der durch die Reform erfolgten Neustrukturierung sind die Vorschriften im gesamten Abschnitt 3 umnummeriert worden. In seiner Neukommentierung der §§ 1773 bis 1888 BGB erläutert Prof. Dr. Kai Schulte-Bunert eingehend die neuen Regeln zur Vormundschaft. Prof. Dr. Andreas Roth kommentiert die Vorschriften zur Pflegschaft sowie das neue Betreuungsrecht und geht detailliert auf die zahlreichen Änderungen ein.

Titel 1 – Vormundschaft (§§ 1773-1808)

Titel 2 – Pflegschaft für Minderjährige (§§ 1809-1813)

Titel 3 – Rechtliche Betreuung (§§ 1814-1881)

Titel 4 – Sonstige Pflegschaft (§§ 1882-1888)

 

BGB

 


 

Aus Prütting/Helms, FamFG, online:

Insgesamt wurden durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht 43 FamFG-Vorschriften geändert. Bei einigen Vorschriften wurden lediglich die dort erwähnten und durch die Reform geänderten BGB-Vorschriften angepasst. In der Auflistung finden Sie die Normen, die sich vor allem inhaltlich durch die Reform (und dessen „Reparaturgesetz“) geändert haben:

 

FamFG

 


 

 

Wichtige Standardwerke, informative Webinare und weitere Informationen zum Betreuungsrecht aus den Verlagen Dr. Otto Schmidt, Gieseking und C.F. Müller finden Sie auf unserer Landingpage im Überblick. Hier informieren!