Am 1.1.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Es bleibt „kein Stein auf dem anderen“, alles ist neu strukturiert, die Paragrafen sind „gewandert“. Neben der grundlegenden Modernisierung des Rechts der Vormundschaft über Minderjährige, der Pflegschaft sowie der Betreuung Volljähriger kommt ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in medizinischen Angelegenheiten und die Vorsorgevollmacht erhält mit § 1820 BGB n.F. einen eigenen Paragrafen.
Wir bieten Ihnen – in diesem Online-Dossier für Sie zusammengestellt – in unseren Werken und Datenbanken alle benötigten Arbeitsmittel – von der hilfreichen Synopse bis hin zur profunden Kommentierung, um sich im neuen Recht schnell zurechtzufinden.
FamRB-Aufsätze zum Familienrecht
- Sarres, Aktuelle Aspekte zur Vorsorgevollmacht, FamRB 2023, 38
- Kemper, Die große Reform: Das Notvertretungsrecht für Ehegatten kommt, FamRB 2021, 260
- Bartels, Die große Reform: Primat der Wünsche des Betreuten – die neuen Vorschriften des Betreuungsrechts, FamRB 2021, 204
- Bartels, Die große Reform: Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht, FamRB 2021, 113
FamRZ-Aufsatzserie zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
- Böhm, Die Suspendierung von Vorsorgevollmachten nach dem neuen § 1820 Abs. 4 BGB, FamRZ 2022, 1253
- Krämer, Die neue Funktion der Betreuungsbehörden nach der Reform des Betreuungsrechts, FamRZ 2022, 927
- Dodegge, Vom Wohl des Betroffenen zu dessen Wünschen und Willen – neue Maßstäbe für die Betreuertätigkeit, FamRZ 2022, 844
- Reh, Die Auswahl und Typisierung des Betreuers im Lichte des zum 1.1.2023 in Kraft tretenden Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, FamRZ 2022, 673
- Wagner, Neufassung der Art. 7, 15, 17b II und 24 EGBGB durch das Gesetz zur Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts, FamRZ 2022, 405
- Gottwald, Die neue Prozessfähigkeit bei rechtlicher Betreuung, FamRZ 2022, 331
- Schneider, Bestimmungsbefugnisse des Betreuers im Lichte der Reform des Betreuungsrechts (insbesondere Aufenthalts- und Umgangsbestimmung, FamRZ 2022, 1
- Croon-Gestefeld, Das gesetzliche Notvertretungsrecht von Ehegatten und seine kollisionsrechtliche Anknüpfung, FamRZ 2021, 1939
- Kurze, Reform ist gut – Kontrolle ist besser?, FamRZ 2021, 1934
- Socha, Die Auskunftspflicht des Betreuers gegenüber Angehörigen nach dem neuen § 1822 BGB, FamRZ 2021, 1861
- Hoffmann, Der zusätzliche Pfleger nach § 1776 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, FamRZ 2021, 1773
- Veit, Die Rechtsstellung der Pflegeperson nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, FamRZ 2021, 1501
- Müller-Engels, Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung in der Reform – was kommt, was bleibt?, FamRZ 2021, 645
- Christl, Akzeptanz und Qualität ehrenamtlicher Betreuung in der Reform, FamRZ 2021, 81
- Socha, Sicherheit statt Sollbruchstelle – der „vorläufige Vormund“ in der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, FamRZ 2021, 87
- Wedel/Kraemer/Hyla, Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht aus Sicht der Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen, FamRZ 2021, 77
- Dutta, Handlungsbefugnisse von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge – ein weiterer Versuch für einen neuen § 1358 BGB, FamRZ 2020, 1881
- Schneider, Die Neuregelung des Betreuungsrechts, FamRZ 2020, 1796
- Dürbeck, Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 25.9.2020, FamRZ 2020, 1789
- Münch, Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: Vermögensverwaltung, FamRZ 2020, 1513
Beiträge aus der Zeitschrift Rpfleger zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
- Felix, Die Genehmigungstatbestände im neuen Betreuungsrecht (Teil 1), Rpfleger 2022, 541
- Luther, Jahresgebühren in Betreuungssachen, Rpfleger 2022, 289
- Harm, Gerichtsgebühren beim sog. Behindertentestament, Rpfleger 2022, 229
- Hofer, Streit um die Gerichtsgebühren beim sog. Behindertentestament kontra Fürsorge und Aufsicht des Betreuungsgerichts, Rpfleger 2021, 677
- Harm, Die Reform des Betreuungsrechts – Teil 1: Neues Verfahren zur Wohnungsaufgabe, Rpfleger 2021, 613
- Harm, Die Entwicklung im Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht seit 2019 bis Mai 2021 (ohne Vergütungsrecht), Rpfleger 2021, 556
- Christl , Umsetzung der Reformziele im Vorgriff auf die Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023, Rpfleger 2021, 549
- Gojowczyk, Zur funktionellen Zuständigkeit für die Abgabe des Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht (§§ 4, 273 FamFG), Rpfleger 2021, 463
- Felix, Das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, Rpfleger 2019, 624
Aus Erman, BGB Kommentar
online first
Infolge der durch die Reform erfolgten Neustrukturierung sind die Vorschriften im gesamten Abschnitt 3 umnummeriert worden. In seiner Neukommentierung der §§ 1773 bis 1888 BGB erläutert Prof. Dr. Kai Schulte-Bunert eingehend die neuen Regeln zur Vormundschaft. Prof. Dr. Andreas Roth kommentiert die Vorschriften zur Pflegschaft sowie das neue Betreuungsrecht und geht detailliert auf die zahlreichen Änderungen ein.
Titel 1 – Vormundschaft (§§ 1773-1808)
- Untertitel 1 – Begründung der Vormundschaft (§§ 1773-1792)
- Untertitel 2 – Führung der Vormundschaft (§§ 1788-1801)
- Untertitel 3 – Beratung und Aufsicht durch das Familiengericht (§§ 1802-1803)
- Untertitel 4 – Beendigung der Vormundschaft (§§ 1804–1807)
- Untertitel 5 – Vergütung und Aufwendungsersatz (§ 1808)
Titel 2 – Pflegschaft für Minderjährige (§§ 1809-1813)
Titel 3 – Rechtliche Betreuung (§§ 1814-1881)
- Untertitel 1 – Betreuerbestellung (§§ 1814-1820)
- Untertitel 2 – Führung der Betreuung (§§ 1821-1860)
- Untertitel 3 – Beratung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht (§§ 1861-1867)
- Untertitel 4 – Beendigung, Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt (§§ 1868-1874)
Titel 4 – Sonstige Pflegschaft (§§ 1882-1888)
Aus Prütting/Helms, FamFG, online:
Insgesamt wurden durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht 43 FamFG-Vorschriften geändert. Bei einigen Vorschriften wurden lediglich die dort erwähnten und durch die Reform geänderten BGB-Vorschriften angepasst. In der Auflistung finden Sie die Normen, die sich vor allem inhaltlich durch die Reform (und dessen „Reparaturgesetz“) geändert haben:
- § 168 FamFG: Auswahl des Vormunds
- § 168a FamFG: Inhalt der Beschlussformel und Wirksamwerden der Beschlüsse
- § 168b FamFG: Bestellungsurkunde
- § 168c FamFG: Anhörung in wichtigen Angelegenheiten
- § 168d FamFG: Verfahren zur Festsetzung von Zahlungen
- § 168e FamFG: Beendigung der Vormundschaft
- § 168f FamFG: Pflegschaft für Minderjährige
- (der bisherige § 168a wird) § 168g FamFG: Mitteilungspflichten des Standesamtes
- § 275 FamFG: Stellung des Betroffenen im Verfahren
- § 276 FamFG: Verfahrenspfleger (Kindschaftssachen)
- § 277 FamFG: Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers
- § 278 FamFG: Persönliche Anhörung des Betroffenen
- § 279 FamFG: Anhörung der sonstigen Beteiligten, der Betreuungsbehörde und des gesetzlichen Vertreters
- § 280 FamFG: Einholung des Gutachtens
- § 281 FamFG: Ärztliches Zeugnis; Entbehrlichkeit eines Gutachtens
- § 282 FamFG: Vorhandene Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- § 285 FamFG: Ermittlung und Herausgabe einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht
- § 286 FamFG: Inhalt der Beschlussformel
- § 290 FamFG: Bestellungsurkunde
- § 292 FamFG: Zahlungen an den Betreuer; Verordnungsermächtigung
- § 292a FamFG: Zahlungen an die Staatskasse
- § 293 FamFG: Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts
- § 294 FamFG: Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts
- § 295 FamFG: Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts
- § 296 FamFG: Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers
- § 299 FamFG: Persönliche Anhörung in anderen Genehmigungsverfahren
- § 309 FamFG: Mitteilungen an die Meldebehörde
- § 309a FamFG: Mitteilungen an die Betreuungsbehörde
- § 310 FamFG: Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme
- § 317 FamFG: Verfahrenspfleger (Unterbringungssachen)
- § 319 FamFG: Persönliche Anhörung des Betroffenen
- § 419 FamFG: Verfahrenspfleger (Freiheitsentziehungssachen)
Wichtige Standardwerke, informative Webinare und weitere Informationen zum Betreuungsrecht aus den Verlagen Dr. Otto Schmidt, Gieseking und C.F. Müller finden Sie auf unserer Landingpage im Überblick. Hier informieren!