In konsequenter Fortsetzung seiner neueren Rechtsprechung zur Regelung der Betreuungsanteile im Umgangsverfahren bejaht der BGH mit seiner jüngsten Entscheidung vom 17.12.2025 (XII ZB 279/25) sogar die Möglichkeit einer Verlagerung des Lebensmittelpunkts des Kindes zum anderen Elternteil als Folge der gerichtlichen Umgangsregelung.