23. Deutscher Familiengerichtstag beendet

Am 21. September 2019 endete der 23. Deutsche Familiengerichtstag. Weil die Tagung aufgrund fehlender Kapazitäten nicht in der seit Jahrzehnten vertraut nüchternen Atmosphäre der Hochschule des Bundes stattfinden konnte, musste nach einer anderen Tagungsstätte gesucht werden. Diese fand der Familiengerichtstag in der farbenfrohen, lebhaften Welt des Phantasialandes. Es ist der zentrale Anziehungspunkt für Familien in Brühl und erwies sich auch unter diesem Aspekt als ein guter Ort für die Veranstaltung.

Etliche Attraktionen des Parks führen die Besucher an Grenzerfahrungen heran und zwingen sie immer wieder, vermeintlich Vertrautes auch aus anderen Perspektiven zu betrachten. Daraus ergeben sich ganz zwanglos vielfältige Assoziationen zum Familienrecht, wie sie uns die Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags, VorsRi’inOLG Prof. Dr. Isabell Götz, in ihrem kurzweiligen Eröffnungsantrag vorgestellt hat. Wie ein Leitfaden zog sich durch diesen Vortrag ihr Petitum für die in vielen Bereichen des Familienrechts notwendigen Reformen, die weit über bloße Randkorrekturen hinausreichen müssen. Hieran schloss sich der fulminante Festvortrag von Prof. Dr. Anne Sanders an. Unter dem Titel „Woher – Wohin? Familien(recht) im Wandel“ stellte sie uns die Geschichte einer Familie vor, anhand derer sie die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten 100 Jahre sehr plastisch nachzeichnete, um dann zum Abschluss einen Blick in die Glaskugel auf zukünftige Veränderungen zu wagen. So ergab sich ein gelungener Auftakt zu einer durchgehend in guter Stimmung verlaufenden Tagung.

Die folgenden Fachvorträge von Prof. Dr. Eva Möhler zu „§ 1631b BGB in der Kinder- und Jugendpsychiatrie“ und DirAG Andreas Frank über „Verwirkung im Familienrecht“ schlossen die beiden folgenden, arbeitsintensiven Tage ab. Den Schlusspunkt der Tagung bildete der Vortrag von PD Dr. Martin Rettenberger, der die Teilnehmer am Samstagvormittag mit den schwierigen Problemen einer „Risikoeinschätzung beim Kindesmissbrauch“ vertraut machte und sehr anschaulich die Möglichkeiten und Grenzen statistisch fundierter Aussagen vor Augen führte.

Wie gewohnt hatten sich zuvor 24 Arbeitskreise intensiv mit den unterschiedlichsten Themen des Familienrechts befasst und Thesen zu notwendigen Entwicklungen in der Rechtspraxis sowie gesetzlichen Veränderungen erarbeitet. Diese Arbeitsergebnisse sind bereits auf der Homepage des DFGT  veröffentlicht. Die Thesen der Arbeitskreise bilden wiederum die Grundlage für die Empfehlungen des Vorstandes für Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung, die dieser demnächst erarbeiten wird. Alle Vorträge und Arbeitsergebnisse werden zudem im Tagungsband, den Brühler Schriften zum Familienrecht, veröffentlicht. Dieser wird voraussichtlich im 1. Quartal 2020 im Gieseking Verlag erscheinen.

Der 24. Deutsche Familiengerichtstag wird 2021 stattfinden. Allerdings sind Ort und Datum bis auf weiteres noch ungewiss. Die Ankündigung wird sobald wie möglich auf der Homepage des DFGT bekannt gegeben. Termin und Programm des 24. DFGT werden auch rechtzeitig im FamRB veröffentlicht.

23. Deutscher Familiengerichtstag

Der 23. Deutsche Familiengerichtstag wird dieses Jahr vom 18. bis 21.9.2019 an ungewohnter Tagungsstätte im Phantasialand in Brühl stattfinden.

Dies soll der Ernsthaftigkeit der oft auf Zukunftsfragen konzentrierten Arbeit keinen Abbruch tun. Dies spiegelt sich bereits in dem Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Anne Sanders zu dem Thema „Woher – Wohin? Familien(recht) im Wandel“. An den nächsten Tagen folgen die Plenarvorträge „§ 1631b BGB in der Kinder- und Jugendpsychiatrie“ (Prof. Dr. Eva Möhler) sowie „Verwirkung im Familienrecht“ (Direktor des AG Andreas Frank). Zum Abschluss wird sich PD Dr. Martin Rettenberger mit den sehr aktuellen Problemen der „Risikoeinschätzung beim Kindesmissbrauch“ befassen, woran sich eine Plenardiskussion anschließt.

Auf die 24 Arbeitskreise wartet ein weit gefächertes Spektrum familienrechtlicher Themen, die sowohl aktuelle Fragen aus der Alltagspraxis betreffen als auch Entwicklungen in veränderten Familienstrukturen aufgreifen. Einen Schwerpunkt bildet wiederum das Unterhaltsrecht, bei dem u.a. die Bedeutung des konkreten Bedarfs, die Bewertung von Sachbezügen, der Eigenbedarf beim Ausbildungsunterhalt sowie der Betreuungsunterhalt für unverheiratete Eltern behandelt werden sollen. Auch sehr grundsätzliche Überlegungen zum Stellenwert der Düsseldorfer Tabelle und Fragen nach einer Vereinfachung des Unterhaltsrechts werden Gegenstand der Beratungen sein. Im Focus der Praxis steht immer wieder die Rolle von Kindern in familiären Konflikten. Die Themen reichen von Kindern in Patchworkfamilien, die Bedeutung von Kontinuität und Flexibilität bei Sorge und Umgang, die Zusammenarbeit beim Kinderschutz bis zu den Problemen einer Vernachlässigung von Kindern. Darüber hinaus gehören auch dieses Jahr zum Programm der Arbeitskreise wieder Fragen des Versorgungsausgleichs, des Güterrechts, des internationalen Rechts sowie verfahrensrechtliche Probleme. Weitere Informationen zu den Arbeitskreisen finden sich auf der Homepage des DFGT.

Der Deutsche Familiengerichtstag bietet ein interdisziplinäres Forum für alle mit dem Familienrecht befassten Professionen, um in den Arbeitskreisen zu diesen und weiteren Themen Empfehlungen an Rechtsprechung, Rechtsberatung und Gesetzgebung zu erarbeiten. Vollständiges Programm und Anmeldung unter www.dfgt.de, E‑Mail: info@dfgt.de oder Deutscher Familiengerichtstag e.V., c/o HS Bund, Willy-Brandt-Straße 1, 50321 Brühl; Tel.: 02232/929-9116; Fax: 02232/929-9011; Anmeldeschluss ist der 22.8.2019 (Eingang).