Das KostBRÄG 2025 ist – nachdem es einige Zeit bereits nach einem Scheitern des Vorhabens ausgesehen hat – am 1.6.2025 in Kraft getreten. Das Gesetz führt zu einer Anhebung der Anwalts- und Gerichtsgebühren auch in Familiensachen.
Die wichtigsten Änderungen sehen folgendes vor:
- Die Wert- und Festgebühren im RVG und im FamGKG sowie die Anwaltsgebühren der VKH-Anwälte (§ 49 RVG) wurden angehoben.
- Eine Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) kann künftig auch anfallen, wenn in dem Verfahren eine Erörterung vorgeschrieben ist und im Einverständnis mit den Beteiligten ohne einen Erörterungstermin entschieden wird. Das war bisher in der Rechtsprechung höchst umstritten.
- Die Verfahrenswerte wurden in bestimmten Familiensachen erhöht. Am bedeutendsten ist die Anhebung des Regelwerts in Kindschaftssachen sowie des Werts in Abstammungssachen. Weitere Anhebungen betreffen Gewaltschutzsachen und Ehewohnungssachen.
- Für die Gerichtskosten in Betreuungssachen und Kindschaftssachen wurde der Vermögensfreibetrag abgesenkt. Gerichtsgebühren werden zukünftig auch für die Erteilung von Rechtsnachfolgeklauseln erhoben.
- Wird nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid das streitige Verfahren durchgeführt, haftet für die Gerichtskosten derjenige, der den Mahnbescheid beantragt hat. Es kommt also nicht mehr darauf an, wer die Durchführung des Streitverfahrens beantragt hat.
Zu beachten sind die Stichtage der Übergangsregelungen für die Anwaltsvergütung und die Gerichtskosten – auch für das Rechtsmittelverfahren – in § 60 RVG und § 63 FamGKG.
Darauf hinzuweisen ist, dass auch die Vergütungen der gerichtlichen Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer zum 1.6.2025 angehoben wurde. Ebenfalls erhöht wurde die Pauschalvergütung der Verfahrensbeistände (§ 158c FamFG), diese aber bereits zum 11.4.2025. Es ist die Übergangsregelung des § 493 Abs. 4 Satz 2 FamFG zu beachten.
Hinweis der Redaktion:
Für einen ausführlichen Überblick über die Änderungen im Gebührenrecht infolge des KostBRÄG 2025, lesen Sie den Fortbildungsbeitrag Schneider, Kostenrechtliche Änderungen in Familiensachen aufgrund des KostBRÄG 2025, FAMRB0079204. Der Beitrag ist zum Selbststudium nach § 15 FAO geeignet und auch im kostenlosen Datenbanktest im Beratermodul Familienrecht sowie im Aktionsmodul Familienrecht zu lesen und zu lösen.