Die BRAK und der DAV haben „Vorschläge zur regelmäßigen Anpassung, strukturellen Änderung
und Ergänzung und Klarstellung des RVG“ (März 2018) vorgestellt. Der Katalog ist über https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-09-2018/ ansteuerbar.
Vorgeschlagen werden
– eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren,
– strukturelle Änderungen und Ergänzungen des RVG,
– Klarstellungen im RVG.
Einer der Vorschläge betrifft die Zusatzgebühr Nr. 1010 VV RVG, die ohne Relevanz für die anwaltliche Praxis geblieben sein soll. Für diese Gebühr wird vorgeschlagen, dass diese unabhängig von der Durchführung einer Beweisaufnahme bei der Teilnahme an mehr als zwei gerichtlichen Terminen mit einer Gesamtdauer von insgesamt mehr als zwei Stunden (120 Minuten) entsteht soll.