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MietRB-Blog

Tag-Archiv: Bereicherungsansprüche bei Reparaturen am Gemeinschaftseigentum

Vom nicht bereichterten Bereicherten – Karlsruher Kapriolen

Gibt A dem B etwas, hat B etwas erlangt. Gab es für die Vermögensverlagerung keinen Grund, muss B grundsätzlich herausgeben, was man ihm gab. Das gilt immer – siehe § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Aber halt! Im Wohnungseigentumsrecht gegebenenfalls doch nicht. Nach BGH v. 25.9.2015 – V ZR 246/14, Rz. 9 ff. sollen […]