Gegen eine Heizkostennachzahlung wandte der Mieter ein, die freiliegenden Leitungen der Einrohrheizung in der Wohnung seien ungedämmt. Deshalb hätten – wegen der unregulierbaren Rohrwärme – im Winter zu hohe Innentemperaturen von 24 – 26°C geherrscht. Das AG Berlin-Schöneberg gab mit Urt. v. 24.07.2015 (8 C 149/15, GE 2015, S. 1226) dem Mieter folgenden Rat: Solche […]