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Steuerrecht-Blog

ErbStAnpG vor der Sommerpause?

Iris Theves-Telyakar  Iris Theves-Telyakar
Rechtsanwältin

Am Donnerstag (16. Juni 2016) fand das 2. Treffen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Horst Seehofer und Sigmar Gabriel statt. Ein definitives Ergebnis liegt nicht vor. Nach Presseberichten soll an diesem Wochenende eine weitere, möglichst abschließende Verständigung erfolgen (FAZ v. 16.6.2016). Könnte zeitnah eine Einigung erzielt werden, wäre eine Behandlung der Erbschaftsteuerreform im Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juli 2016 möglich.

Nach Berichten des „Handelsblatts“ (Ausgabe vom 16.6.1016, S. 6 und 17.6.2016, S. 11) geht es im Wesentlichen um

  • die Ausgestaltung der Investitionsklausel,
  • die Behandlung von Betriebstätten außerhalb der EU,
  • die Höhe des Prozentsatzes im Rahmen der Finanzmittel zwecks Abgrenzung des schädlichen Verwaltungsvermögens vom begünstigten Vermögen,
  • die Einbeziehung und Prüfung des Privatvermögens und
  • die Anzahl der Mitarbeiter im Rahmen der Lohnsummenprüfung (Kleinunternehmen).

In der Zwischenzeit war Zeit über weitere Gestaltungen der Erbschaftsteuer nachzudenken. Die GRÜNEN verfolgen ein eigenes Konzept: Thomas Gambke, Mittelstandsbeauftragter der Grünen im Bundestag, hat zusammen mit Dieter Janecek, dem wirtschaftspolitischen Sprecher der Fraktion, das Konzept „verfassungsfeste Grund- und Erbschaftsteuer als umsetzbare Vermögensbesteuerung“ entwickelt.

In dem Papier über die Erbschaftsteuer vom 5.10.2015 „Erbschaftsteuer: Zeit für mehr Mut“ von Dieter Janecek und Thomas Gambke, heißt es, Ziel sei „eine einheitliche und breite Bemessungsgrundlage für alle Vermögensarten (eine sogenannte ‚synthetische‘ Erbschaftssteuer), keine der wirtschaftlichen Dynamik widersprechende Lohnsummenregelung, niedrige, aber aus Gerechtigkeitsgründen gestaffelte Steuersätze (aus dem Saarland kam der Vorschlag 5, 10, 15 Prozent – je nach Höhe des Erbes), niedrigere Freibeträge und keine unterschiedlichen Sätze nach Verwandtschaftsgrad. Das würde komplizierte Verschonungsregeln nicht erfordern. Durch den gegenüber den heutigen Regelungen deutlich niedrigeren Höchststeuersatz und über längere und verbindliche Stundungsregeln würden die Liquidität der Unternehmen und Arbeitsplätze sicher geschützt werden.“
(Quelle: http://www.dieterjanecek.de/de/article/196.erbschaftssteuer-f%C3%BCr-eine-gerechte-und-verfassungskonforme-reform.html?sstr=Erbschaftsteuer)
Derzeit sind wohl ein einheitlicher Steuersatz in der Größenordnung von 15 Prozent bei Beibehaltung der bisherigen Freibeträge und zum Schutz von Betriebsvermögen eine verbindliche Stundungsoption von 15 Jahren ohne Zinsen Gegenstand des Konzepts.

Die Haltung der GRÜNEN ist auch deshalb von Interesse, weil die von den GRÜNEN mitregierten Länder die bisherigen bzw. zu erwartenden Reformregelungen der großen Koalition letztlich im Bundesrat scheitern lassen könnten.

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