Erbschaftsteuerreform im Bundestag beschlossen

Am 24. Juni 2016 fand im Bundestag die Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Erbschaft- und Schenkungsteuer an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts statt: Mit großer Mehrheit wurde der jüngste Entwurf auf die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in geänderter Fassung (BT-Drucks. 18/8911 abrufbar unter der Rubrik „Materialien“ bzw. unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808911.pdf) beschlossen.
Geplant ist eine Abstimmung im Bundesrat am 8. Juli 2016. Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 24. Juni 2106 berichtet (Seite 16), werden die Länderfinanzminister am 30. Juni 2016 über das weitere Vorgehen beraten, denn nicht nur die Oppositionsparteien, sondern auch unter den Landesfinanzministerien gibt es Kritiker des jetzt beschlossenen Kompromisses der Regierungskoalition. Sollte sich ein Vermittlungsverfahren anschließen, blieben die Reform in Ihrer Ausgestaltung und auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens weiter ungewiss.

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