Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt und eine Frist für eine gesetzliche Neuregelung bis zum 31.12.2019 gesetzt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen: das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts, das Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung sowie das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b). Letzteres schreibt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fest, räumt den Ländern aber das Recht zum Erlass abweichender landesrechtlicher Regelungen ein  („Öffnungsklausel“). Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben davon Gebrauch gemacht. Das Saarland und Sachsen haben vom Bundesrecht abweichende Steuermesszahlen eingeführt.

Das Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019 enthält insbesondere neue Bewertungsregeln. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen.

Aufsätze zur Reform der Grundsteuer

Grootens, Die Grundsteuerreform auf dem Prüfstand, ErbStB 2024, 72

Marquardt/Miethe, Anwendungserlasse zur neuen Grundbesitzbewertung ab dem 1.1.2023 – Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass v. 20.3.2023 – S 3015, ErbStB 2023, 212

Steinhauer, Rechtsschutz gegen Bodenrichtwerte im Hinblick auf die Grundsteuerveranlagung, ErbStB 2023, 185

Weiß: Zweifelsfragen bei der Grundsteuerbewertung im Grundvermögen(Bundesmodell), ErbStB 2023, 111

Marquardt/Miethe: Gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung des § 198 BewG, ErbStB 2023, 90

Bruschke, Grundsteuerreform: Flächenbewertung bei Windenergieanlagen, ErbStB 2022, 347

Marquardt/Miethe, Die Verwendung der Marktdaten der Gutachterausschüsse i.R.d. Grundbesitzbewertung, ErbStB 2022, 266

Grootens: Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 – Anwendung der Bewertungsverfahren nach den AEBewGrSt – Teil I, ErbStB 2022, 176

Grootens: Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 – Anwendung der Bewertungsverfahren nach den AEBewGrSt – Teil II, ErbStB 2022, 203

Bruschke: Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78

Urteilskommentierungen zur Grundsteuerreform

Günther, FG Rheinland-Pfalz v. 23.11.2023 – 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23: Einstweiliger Rechtsschutz bei Grundstücksbewertungen nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht (Bundesmodell), ErbStB 2024, 5

Halaczinsky, Sächs. FG v. 24.10.2023 – 2 K 574/23: Der neue Grundsteuerwert auf den 1.1.2022 (Bundesmodell), ErbStB 2024, 7

Rothenberger, FG Nürnberg v. 8.8.2023 – 8 V 300/23: Ermittlung der Grundsteuer nach dem reinen Flächenmodell des BayGrStG 2021 verfassungsgemäß, ErbStB 2023, 282

Verwaltungsanweisungen zur Grundsteuerreform

Günther: OFD Karlsruhe, Verf. v. 10.8.2023 – G 1200/54 – St 346, ErbStB 2023, 359

Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 (FinMin. NW v. 22.6.2022 – G 1010 – 5 – V A 6), ErbStB 2022, 304

Vereinfachung der Flächenermittlung durch Schätzung in Fällen von (offensichtlich) steuerbefreitem Grundbesitz (OFD Frankfurt/M. v. 29.6.2022 – G 1194 A-001-St 71), ErbStB 2022, 304

Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.11.2021: Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (allgemeiner Teil und Grundvermögen) für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022 – AEBewGSt –, BStBl. I 2021, 2334

Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.11.2021: Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (land- und forstwirtschftliches Vermögen) für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022 – AEBewGSt –, BStBl. I 2021, 2369

Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v.22.6.2022: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1. Januar 2025 (AEGrStG), BStBl. I 2022, 1171

Beiträge aus Stenger/Loose, Bewertungsrecht:

  • Drüen, Grundsteuer- und Verfassungsrecht, Rz. 1-50
  • Dötsch, Einf. BewG Rz. 399-443: E. Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG)
  • Loose, Einf. GrStG Rz. 1-32

Beiträge aus Tipke/Lang, Steuerrecht, 24. Auflage, 2020

Veranstaltungen

Interview zur Grundsteuerreform

Prof. Dr. Matthias Loose im Interview zur Grundsteuerreform

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT

Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung.

Smart Contracts scheinen demgegenüber zwar attraktiv, können aber zivilprozessuale Errungenschaften unzulässig gefährden. Non-Fungible Tokens (NFTs) suggerieren hingegen eine digitale Einzigartigkeit, die nur in den seltensten Fällen erreicht wird. Es bleibt abzuwarten, ob und wann diesen DLT-Anwendungen angesichts diverser Rechtsunsicherheiten mehr als ein nur verhaltenes Vertrauen entgegengebracht werden wird.

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