Atomausstieg, Kohleausstieg: Wenn der Staat Regeln ändert, verlieren Unternehmen Geld. Wie viel Entschädigung gezahlt werden muss, bestimmen auch Schiedsgerichte. An diesem Verfahren gibt es zunehmend Kritik – weil eine gesamtgesellschaftliche Betrachtung fehlt.
Wenn Deutschland ehrgeizige Ziele zum Klimaschutz beschließen sollte, könnten einige Unternehmen wohl in Zukunft nicht mehr so wirtschaften wie bisher. Soll es zum Beispiel ab 2030 keinen Strom aus Kohlekraftwerken mehr geben, verdienen RWE und andere Betreiber mit ihren Kraftwerken kein Geld mehr. Sollten die Betreiber gegen die Entscheidungen klagen, entscheiden nationale Gerichte über Entschädigungszahlungen. Oder die Parteien einigen sich selbst.
Etwas komplizierter ist es, wenn von nationalen Entscheidungen Unternehmen aus dem Ausland betroffen sind. In solchen Fällen sind nämlich nicht die nationalen Gerichte zuständig, sondern spezielle Investitionsschiedsgerichte. Sollte sich ein ausländisches Unternehmen durch eine Entscheidung der Politik zu stark beeinträchtigt fühlen oder sie sogar als eine Form von Enteignung betrachten, kann es den Einsatz eines Investitionsschiedsgerichts fordern.
Im Rahmen von Klimaschutzaktivitäten eines Staates kommt dem Schiedsverfahren aber eine noch höhere Bedeutung zu: Weil zum Beispiel Gesetze zum Kohleausstieg eine gesamtgesellschaftliche und globale Bedeutung haben und deshalb anders begründet werden können als etwa der Baustopp einer Autobahn, die nur deshalb nicht gebaut wird, weil sich zu viele Anwohner beschwert haben.
Zusätzlich ist zu bedenken: Bei einem Schiedsgericht werden die Schiedspersonen von den jeweiligen Parteien ausgewählt, die nur den jeweiligen Streitparteien verpflichtet sind. „Vom Staat eingesetzte Gerichte dagegen sind auch dem Staat im Ganzen verantwortlich“, sagt der Göttinger Rechtswissenschaftler Professor Dr. Peter-Tobias Stoll. Die Europäische Union schlägt deshalb vor, das bisherige Verfahren der Schiedsgerichte durch ein internationales Schiedsgericht abzulösen, das besser legitimiert ist.
Von der Idee, auf Entschädigungszahlungen komplett zu verzichten, wenn es um den Klimaschutz geht, hält Stoll nicht viel. Er sagt: „Wir brauchen Vertrauen von Investoren in das Rechtssystem. Sie müssen sicher sein, dass sich ihre Investitionen auszahlen und nicht eines Tages entwertet werden.“ Deshalb sei es prinzipiell richtig, in manchen Fällen Entschädigungen zu zahlen. „Ob darüber aber gerade so ein Schiedsgericht entscheiden muss, ist sehr fraglich.“
Quelle: www.deutschlandfunknova.de v. 5.11.2021
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