Der seit Jahren zu beobachtende Rückgang der Prozesszahlen hat sich auch 2022 fortgesetzt. Beim Amtsgericht wurden gegenüber dem Vorjahr wiederum 5 Prozent weniger Klagen erhoben, so dass sich die Eingangszahlen gegenüber 2004 auf weniger als die Hälfte verringert haben. Beim Landgericht gingen die Eingangszahlen um 13,3 Prozent zurück; sie sind jetzt niedriger als je zuvor. Bei den Oberlandesgerichten stauen sich dagegen immer noch die Berufungsverfahren aus dem Abgasskandal. Die Zahl der neu eingegangenen Berufungsverfahren lag 2022 um ein Viertel höher als in „normalen“ Zeiten und die Zahl der offenen Verfahren war am Jahresende mit über 82.000 mehr als doppelt so hoch.
Stark rückläufig ist die Zahl wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten. Die Kammern für Handelssachen hatten 2022 erneut fast 10 Prozent weniger Klagen zu verzeichnen, gegenüber 2002 beträgt der Rückgang bei ihnen rund 65 Prozent. Immer mehr Raum nehmen beim Landgericht die Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen (ohne Verkehrsunfälle) ein: ihre Zahl hat sich gegenüber 2010 mehr als versechsfacht und ist gegenüber dem Vorjahr erneut um ca. 38 Prozent gestiegen. Beim Amtsgericht machen die Klagen auf Fluggastentschädigung mittlerweile fast 8 Prozent des gesamten Geschäftsanfalls aus.
Trotz der rückläufigen Zahlen hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer auch im vergangenen Jahr wieder verlängert. Beim Amtsgericht dauert es jetzt bis zum Urteil im Durchschnitt 9 Monate (im Vorjahr waren es noch 8,7, vor 12 Jahren 7,1 Monate); beim Landgericht erster Instanz beträgt die durchschnittliche Dauer jetzt 14,4 Monate, 2021 waren es noch 13,1 und 2005 konnte man im Schnitt noch mit einem Urteil innerhalb eines Jahres rechnen (11,9 Monate).
Detaillierte statistische Auswertungen: www.reinhard-greger.de
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