Peter Bert, Partner im Bereich Litigation & Dispute Resolution im Frankfurter Büro von Rimon Falkenfort, übt Kritk an den neuen Commercla Courts, die im Bundesgebiet gerade entstehen. Gegenüber Beck-aktuell sagte Bert, dass jetzt genau das eingetreten sei, was der Bund eigentlich vermeiden wollte: Ein inflationäres Entstehen von Commercial Courts und eine Zersplitterung der Commercial Courts-Architektur. Deswegen habe der Bundesgesetzgeber den Ländern die Möglichkeit gegeben, bundeslandübergreifend Zuständigkeiten zu begründen und das ziemlich ausdrücklich mit der Hoffnung verbunden, es möge bundesweit etwa fünf Commercial Courts geben, die sich dann absprechen und spezialisieren. Der Bundesgesetzgeber sei eigentlich davon ausgegangen, dass Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg an den Start gehen würden. Doch Absprachen zwischen den Bundesländern habe es nicht gegeben – auch nicht in Form länderübergreifender Zuständigkeitsvereinbarungen. Dafür, so Bert, gibt es momentan acht Commercial Courts, in jedem zweiten Bundesland eins. Potenzielle internationale Mandanten müssen sich also mit acht verschiedenen Landesverordnungen auseinandersetzen, bevor sie mit ihren Vertragspartnern eine Commercial Court Klausel für die Bundesrepublik unterzeichnen. Da bleiben viele Mandanten gleich bei den ihnen bekannten Schiedsgerichten.
Hamburg, Bremen, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und zum Jahresende auch noch Sachsen. Dazu kommt noch eine Zersplitterung in Regionen. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben jeweils drei OLGs. Diese haben sich dafür entschieden, in jedem OLG-Bezirk auch eine Commercial Chamber einzurichten. In Niedersachsen gibt es daher Commercial Chambers an den Landgerichten in Hannover, Braunschweig und in Oldenburg. In NRW ist der Commercial Court beim Oberlandesgericht Düsseldorf, aber Commercial Chambers gibt es nicht nur in Düsseldorf, sondern auch in Köln, Bielefeld und Essen. In diesen Ländern mit mehr als einem OLG führt die Berufung dann nicht zentral zu dem einen Commercial Court, sondern zum jeweiligen regionalen Oberlandesgericht. Dann gehen die Rechtsmittel eben nach Hamm, Köln oder Düsseldorf.
Quelle: beck-aktuell v. 22.4.2025
Bild: r.classen / shutterstock.com
Der Beitrag kann nicht kommentiert werden.