Der Präsident des Landessozialgerichts NRW fordert Mindeststreitwerte und Schiedsverfahren, um die Gerichte von Verfahren zu Klinikabrechnungen zu entlasten. Derzeit würden Versicherungsbeiträge in Millionenhöhe verbrannt. Die Sozialgerichte in NRW müssen sich weiter viel mit Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen befassen. Insgesamt handelt es sich um 77.612 Verfahren in 2021. Zudem haben sich die Verfahrenslaufzeiten verlängert. Die Zahl der Verfahren in diesem Bereich habe in den vergangenen vier Jahren um fast 2.000 Verfahren pro Jahr weiter zugenommen, erklärte das Landessozialgericht NRW bei der Veröffentlichung seines Jahresberichts 2021. Parallel seien zwar Verfahren im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II rückläufig. Doch liege dieses stets mit Abstand zahlenmäßig größte Sachgebiet mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung nun nahezu gleich auf.
Der Präsident des Landessozialgerichts, Martin Löns, verweist auf die damit einhergehende Bindung von Mitarbeitern und appellierte gleich zu Beginn des Berichts an die Politik: „Eine gründliche Revision durch den Gesetzgeber ist überfällig.“ Löns erläuterte, dass in NRW mittlerweile rund zehn Prozent aller in der Sozialgerichtsbarkeit Tätigen in Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern eingesetzt seien, unter ihnen etwa 50 Richterinnen und Richter.
Quelle: www.rp-online.de v. 7.42022
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