Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Kommt es dennoch zu Situationen, in denen es für sie Anlass zur Beschwerde über öffentliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg gibt, hilft künftig eine Schlichtungsstelle. Sie wird ab dem 1. Januar 2023 bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) ihre Tätigkeit aufnehmen.
Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten, in denen es um Barrierefreiheit und Benachteiligung geht. Sie dient der Umsetzung und Einforderung aller Rechte aus dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HmbBGG). Dieses Gesetz verpflichtet Hamburgs Träger der öffentlichen Gewalt – also die Fachbehörden und Bezirksämter sowie die öffentlichen Unternehmen –, Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu verhindern bzw. abzubauen. Dazu gehören die Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr, barrierefreie Kommunikation und Gebärdensprache, die Gestaltung von Bescheiden und Formularen, Verständlichkeit und Leichte Sprache sowie barrierefreie Informationstechnik.
Wer sich aufgrund seiner Behinderung von einer öffentlichen Stelle benachteiligt fühlt, kann sich künftig an die Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle, die aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift nach § 13a des HmbBGG eingerichtet wird, steht allen Menschen mit Behinderungen sowie den verbandsklageberechtigten Verbänden kostenfrei offen. Sie arbeitet niedrigschwellig, barrierefrei und unabhängig. Ihre Aufgabe ist es, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Dazu wird in einem schriftlichen Verfahren eine Stellungnahme der öffentlichen Stelle eingeholt und gegebenenfalls ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet.
Die ÖRA besteht seit einhundert Jahren und verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der streitvermeidenden Konfliktbewältigung. Neben der Schlichtungsstelle des Bundes und der Freien und Hansestadt Bremen ist Hamburg das zweite Bundesland, das mit der Einrichtung einer solchen Schlichtungsstelle das Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nochmals in seinem Anliegen bekräftigt und damit dem Ziel der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft einen wesentlichen Schritt näherkommt.
Quelle: Pressemitteilung Stadt Hamburg v. 4.10.2022
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