Wissenschaftliches Symposium in Würzburg: Die Europäischen Güterrechtsverordnungen

Der Regensburger Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Anatol Dutta) veranstaltet am 10.2.2017 gemeinsam mit dem Deutschen Notarinstitut in Würzburg eine wissenschaftliche Tagung zu den im Sommer dieses Jahres vom europäischen Gesetzgeber erlassenen Güterrechtsverordnungen für Ehegatten und eingetragene Partner, die das internationale Güterrecht der Mitgliedstaaten ab Januar 2019 nahezu vollständig verdrängen werden. Das neue Recht soll einer ersten kritischen Analyse unterzogen werden.

Vortragen werden:

Prof. Dr. Andrea Bonomi, Université de Lausanne

Prof. Dr. Michael Coester, Ludwig-Maximilians-Universität München

Dr. Christoph Döbereiner, Notar in München

Prof. Dr. Anatol Dutta, Universität Regensburg

Dr. Andreas Köhler, Universität Passau

Prof. Dr. Christian Kohler, Europa-Institut der Universität des Saarlandes

Prof. Dr. Stephan Lorenz, Ludwig-Maximilians-Universität München

Prof. Dr. Peter Mankowski, Universität Hamburg

Joanna Serdynska, Europäische Kommission, Brüssel

Dr. Rembert Süß, Deutsches Notarinstitut, Würzburg

Dr. Johannes Weber, Geschäftsführer des Deutschen Notarinstituts, Würzburg

Teilnahmegebühr: 100 €. Auf Wunsch kann eine Bescheinigung über die Teilnahme und den Inhalt der Veranstaltung erteilt werden.

Anmeldung per Fax: 0931/35576-225 oder E-Mail: d.schmitt@dnoti.de. Programm und Anmeldeformular finden Sie aber auch hier.

Hinweis auf das 13. Symposium für europäisches Familienrecht

Im Zusammenhang mit dem vorgehenden Blogbeitrag von Herrn Rechtsanwalt Hauß zur u.a. „Entdramatisierung der Scheidung: Standesamtsscheidung“ weist die FamRB-Redaktion auf das thematisch passende 13. Symposium für europäisches Familienrecht hin:

Scheidung ohne Gericht? – Neue Entwicklungen im europäischen Scheidungsrecht

6. bis 8. Oktober 2016, Regensburg

Das Scheidungsrecht hat in den europäischen Ländern seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts tiefgreifende Änderungen erfahren. Das betrifft zum einen das Recht der Scheidungsgründe: Die Tendenz geht seitdem dahin, die Scheidung zu erleichtern. Neben die Liberalisierung der Scheidungsgründe tritt zum anderen aber auch mehr und mehr der Gedanke der zwischen den Ehegatten vereinbarten Scheidung als Ausfluss der Privatautonomie. Innerhalb des herkömmlichen Systems, das die Auflösung der Ehe an eine Gerichtsentscheidung bindet, erfolgt die einverständliche Scheidung durch entsprechende Erklärungen der Ehegatten gegenüber dem Gericht, die dann die Grundlage der richterlich ausgesprochenen Scheidung bilden. In neueren Reformen einiger Länder, etwa in Italien, wird demgegenüber auf die Mitwirkung einer richterlichen Erkenntnis verzichtet: Die Scheidung erfolgt privatautonom durch Vereinbarung oder Erklärungen gegenüber den für die Registrierung zuständigen Stellen.

Das 13. Symposium für europäisches Familienrecht will anlässlich dieser neueren Entwicklungen den derzeitigen Stand des europäischen Scheidungsrechts rechtsvergleichend in den Blick nehmen, auch um eine Grundlage für eine rechtspolitische Diskussion in Deutschland zu legen.

Themen:

  • Entwicklung des deutschen Scheidungsrechts
  • Länderberichte zu Belgien, den Niederlanden, Frankreich, Großbritannien, Italien, Norwegen, Österreich, Polen, der Schweiz, Slowenien, Spanien und der Tschechischen Republik
  • Blick in das Scheidungsrecht der islamischen Länder
  • Neue Entwicklungen im Scheidungsrecht als Herausforderung für das Internationale Privat- und Verfahrensrecht

Die Tagungsunterlagen können angefordert werden bei:
Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur (Oxford)
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Universität Regensburg
93040 Regensburg
Tel.: +49 941 – 9432281; Fax: +49 941 – 9434980
e-Mail: christa.kraemer-eul@ur.de
Das Tagungsprogramm ist abrufbar unter http://dutta.uni-regensburg.de/symposium2016.

Durch die Teilnahme an den Fachvorträgen und Diskussionen können auf Antrag 15 Zeitstunden im Sinne des § 15 der Fachanwaltsordnung bescheinigt werden.