Die gesteigerte Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern entfällt, wenn leistungsfähige Großeltern als andere unterhaltspflichtige Verwandte (§ 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB) vorhanden und in der Lage sind, den Unterhalt der Enkel ohne Gefährdung ihres eigenen angemessenen Selbstbehalts aufzubringen. An dieser gesetzgeberischen Konzeption, die Ausdruck einer generationenübergreifenden Solidarität ist, hat sich bis heute […]
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Ersatzhaftung von Großeltern für den Enkelunterhalt (BGH v. 27.10.2021 – XII ZB 123/21)
25. November 2021 – 12:50