Mit dem am 15.5.2025 veröffentlichten Beschluss vom 15.4.2025 – XII ZB 415/25 – hat der BGH die seit Ende letzten Jahres mit Spannung erwartete Entscheidung zur Berechnung von Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang getroffen, der nicht nur vom Schreiber dieses Beitrags durchaus mit einer gewissen Sorge entgegengesehen wurde (Blogbeitrag vom 8.12.2025: Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang „asymmetrisches Wechselmodell“).