Neues Anfechtungsrecht leiblicher Väter seit 1. April 2026

Am 1. April 2026 ist das „Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ in Kraft getreten und hat das Anfechtungsrecht leiblicher Väter grundlegend neu gestaltet. Die Reform ist das Ergebnis verfassungsgerichtlicher Vorgaben zur effektiven Einrichtung leiblicher Elternschaft und leitet einen Paradigmenwechsel im Abstammungsrecht ein.

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