Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019

Der Bundesrat hat den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 am 11.10.2019 zugestimmt (BR-Drs. 387/19 (Beschluss)). Die ErbStR 2019 treten an die Stelle der bislang geltenden ErbStR 2011.

Die neuen ErbStR 2019 berücksichtigen insbesondere die Änderungen durch das „Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2016“ (BGBl. I 2016,  2464). Die Finanzverwaltung hatte dazu mehrere Anwendungserlasse veröffentlicht (BStBl. I 2017, 902). Diese wurden nunmehr in die ErbStR 2019 übernommen. Die abweichende Auffassung der bayerischen Finanzverwaltung hatte dabei keinen Bestand. Die ErbStR 2019 gelten jetzt wieder bundesweit einheitlich.

Die jetzt beschlossene Fassung der ErbStR 2019 entspricht weitgehend dem bereits im Dezember 2018 veröffentlichten Entwurf. Die zahlreichen Änderungsvorschläge – zuletzt etwa des Finanzausschusses des Bundesrats (BR-Drs. 387/1/19 vom 30.9.2019) – wurden demnach nicht berücksichtigt.

Die Hinweise zu den ErbStR 2019 liegen bislang noch nicht vor. Dem Vernehmen ist mit einer Veröffentlichung erst Ende 2019/Anfang 2020 zu rechnen.

Die ErbStR 2019 dienen der „sachgerechte(n) und umfassende(n) Unterrichtung der Finanzämter sowie der Steuerpflichtigen und ihrer Berater“. Für die Finanzverwaltung sind die Richtlinien bindend, nicht aber für die Gerichte. Steuerpflichtige sollten sich daher auf die Richtlinienbestimmungen zu ihren Gunsten berufen. Bei Regelungen zu ihren Lasten sollten sie dagegen stets eine gerichtliche Prüfung in Betracht ziehen.

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