Referentenentwurf zur Umsetzung der neuen Pauschalreiserichtlinie ante portas

Die Umsetzung der neuen Pauschalreiserichtlinie ist auf der Zielgeraden. Das meinte jedenfalls Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz kürzlich in der touristischen Fachzeitschrift FVW. Das BMJV beabsichtige, den Referentenentwurf noch im Frühjahr fertigzustellen. Bravo! Eine so schnelle Fertigstellung touristischer Projekte ist man aus Berlin ja wirklich nicht gewohnt. Möglicherweise hat die Regierung den Glauben verloren, wegen der Flüchtlingskrise die ganze Legislaturperiode bis 2017 durchzustehen?

Gleichwohl muss die Branche und ihre anwaltlichen Berater noch mit den alten §§ 651a ff. BGB leben. Erst ab 1.7.2018 ist das zu erwartende Umsetzungsgesetz in Deutschland anzuwenden, da die Richtlinie diesen Termin vorgibt. Bis zum neuen Recht ist mein Klassiker „Reiserecht“ in der 7. Auflage von 2015 noch hochaktuell und ein Muss sowohl für Rechtsanwälte, Gerichte und Juristen in Reiseunternehmen/Versicherungen als auch ein unerlässliches Handbuch für die reiserechtliche Praxis in Unternehmen. S.a. Führich, Die EU-Pauschalreise-Richtlinie und neue Rechtsprechung von EuGH und BGH, MDR 2001, 1209.

www.reiserecht-fuehrich.de

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