Der BGH hat in seinem Urteil v. 12.05.2016 (Az. IX ZR 208/15) festgestellt, dass die Formerfordernisse des § 3a Abs. 1 RVG grundsätzlich auch für einen Schuldbeitritt zur Vergütungsvereinbarung gelten. Auch dem Beitretenden muss deutlich gemacht werden, dass die vereinbarte Vergütung von der gesetzlichen abweicht.
Formerfordernisse für Schuldbeitritt zur Vergütungsvereinbarung
![]() | Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts 30. Juni 2016 – 20:41 |
Mehr zum Autor: Peter Fölsch ist Stellvertretender Direktor des AG Bad Segeberg. Er gehört zum festen Autorenteam der MDR.