Trauer um ZÖLLER-Autor Max Vollkommer

Am 23. Februar ist Prof. Dr. Max Vollkommer im Alter von 93 Jahren verstorben. Er war bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1999 Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Arbeitsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, hat sich aber schon zuvor, beginnend mit seiner Tätigkeit als Richter am Landgericht München I und weit über die Emeritierung hinaus vor allem der wissenschaftlichen Durchdringung und praktischen Förderung der Zivilrechtspflege gewidmet. Besonders intensiv beschäftigte er sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Gerechtigkeit und den formalen Abläufen des Zivilverfahrens. Sein Anliegen, Rechtsverluste im Zivilprozess nach Möglichkeit zu verhindern, fand den nachhaltigsten Ausdruck in seiner Habilitationsschrift „Formenstrenge und prozessuale Billigkeit“ von 1973, aber auch in rund 100 Aufsätzen und weit über 200 Urteilsanmerkungen brachte Vollkommer seine Gedanken zu einem gerechten Zivil- und Zivilprozessrecht zur Geltung. Von 1974 bis 2016 bearbeitete er in 20 Auflagen maßgebliche Teile des ZPO-Kommentars ZÖLLER und trug dadurch zu der wissenschaftlich fundierten Praxisorientierung dieses Erläuterungswerks bei. Zum materiellen Recht leistete er namhafte Beiträge mit der Kommentierung des Allgemeinen Schuldrechts im BGB-Kommentar von Jauernig und einem Lehrbuch zum Anwaltshaftungsrecht.

Der Verlag Otto Schmidt, das Autoren-Team des ZÖLLER und das Lektorat sind sehr traurig und werden Max Vollkommer ein ehrendes Andenken bewahren.

Näheres zur Persönlichkeit Max Vollkommers und seinen Werken demnächst in der MDR.

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