Entgegen weit verbreiteter Meinung tragen Kfz-Versicherungen weitgehend ein Fehlverhalten des Versicherungsnehmers mit „Humor“: so zahlen sie z.B. in der Regel auch dann, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. Allerdings verstehen sie keinen Spaß, wenn Alkohol im Spiel war. Hat der Versicherungsnehmer betrunken oder auch „nur“ angetrunken einen Unfall verursacht, hat er mit zum Teil […]