Am 1.5.2022 ist in NRW das Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Landeskinderschutzgesetz NRW) in Kraft getreten. Es betont die Bedeutung der Kinderrechte, insb. deren Recht auf Gehör und die untrennbare Verbindung von Kinderrechten mit dem Kinderschutz. Ein wesentliches Instrument der Stärkung des Kinderschutzes ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen und es wird der Begriff des „kooperativen Kinderschutzes“ (§ 2 Abs. 5) eingeführt. Dieser besteht in der Bildung, Aufrechterhaltung und fachlichen Qualifikation interdisziplinärer Netzwerke zwischen Beteiligten am Kinderschutz mit dem Ziel den Rechten von Kindern zur praktischen Wirksamkeit zu verhelfen. Die Jugendämter sind für die Bildung der interdisziplinären Netzwerke verantwortlich (§ 9). Neben den Fachkräften des Jugendamtes und der freien Träger sollen insoweit erfahrene Fachkräfte, Berufsgeheimnisträger nach § 4 Abs. 1 KKG, Schulen, Gesundheitsämter, Polizei- und Ordnungsbehörden, Familiengerichte, Staatsanwaltschaften, Verfahrensbeistände, Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige und Netzwerke Früher Hilfen einbezogen werden. Es können je nach den örtlichen Gegebenheiten auch noch andere Einrichtungen und Berufsgruppen vertreten sein. Zu diesen anderen Berufsgruppen könnten Mediatoren gehören: Familienmediation findet statt im Rahmen von Partnerschafts-, familiären Krisen- und Konflikt-, Trennungs-, Scheidungs-, Sorgerechts- und Umgangsberatung nach §§ 17, 18 SGB VIII und ist somit eine Leistung des präventiven Kinderschutzes. Es geht vielfach darum, Gefährdungen von Kindern durch eskalierende Elternkonflikte zu verhindern. Die Expertise von Mediatoren in Konfliktdynamiken und –lösungen wird in der Kinder- und Jugendhilfe noch zu wenig genutzt.
Seitens der Mediatoren wird die Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe häufig als Mittel zur Förderung der Akzeptanz von Mediation in der Gesellschaft angesehen. Deren Potenzial zur Einbindung in die Präventionsarbeit der Kinder- und Jugendhilfe wird seitens der Jugendämter noch nicht ausreichend erkannt. Das Engagement von Mediatoren und die Einbeziehung in interdisziplinäre Netzwerke könnte als Türöffner für weitere Kooperationen zwischen Mediatoren und den Jugendämtern genutzt werden. Eine Finanzierung von freiberuflicher Mediation als Leistung des SGB VIII gestaltet sich derzeit noch als schwierig – aus welchen Gründen, und wie es trotzdem gehen könnte, wurde in einem Beitrag in ZKM 2022, 49 ff. erläutert. Umso wichtiger ist eine Annäherung zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und Mediatoren auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen Perspektiven, aber der gleichen Intention: einer Stärkung von Familien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.